Regeln zur Terminberechnung
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Alle Termine dieses Kalenders werden bei Aufruf nach den hier aufgeführten Regeln berechnet.
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Von Ostersonntag abhängige Termine
Ostersonntag (gesetzlicher Feiertag, Berechnungsgrundlage 1):
Regel: Der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang.
Mögliche Überschneidungen: Umstellung auf Sommerzeit.
Weiberfastnacht:
Regel: Ostersonntag -52 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Valentinstag.
Rosenmontag:
Regel: Ostersonntag -48 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Valentinstag.
Fastnacht:
Regel: Ostersonntag -47 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Valentinstag.
Aschermittwoch:
Regel: Ostersonntag -46 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Valentinstag.
Palmsonntag:
Regel: Ostersonntag -7 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Beginn Sommerzeit.
Gründonnerstag:
Regel: Ostersonntag -3 Tage.
Karfreitag (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Ostersonntag -2 Tage.
Ostermontag (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Ostersonntag +1 Tag.
Christi Himmelfahrt (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Ostersonntag +39 Tage.
Mögliche Überschneidungen: Tag der Arbeit oder Europatag.
Pfingstsonntag (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Ostersonntag +49 Tage.
Pfingstmontag (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Ostersonntag +50 Tage.
Fronleichnam:
Regel: Ostersonntag +60 Tage.
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Vom 1. Weihnachtstag abhängige Termine
1. Weihnachtstag (gesetzlicher Feiertag, Berechnungsgrundlage 2):
Regel: Am 25. Dezember.
Volkstrauertag:
Regel: Am 6. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Buß- und Bettag:
Regel: 32 Tage vor dem 4. Advent.
Info: Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Totensonntag.
Totensonntag:
Regel: Am 5. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
1. Advent:
Regel: Am 4. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Besonderheit: Kann bereits im November sein.
2. Advent:
Regel: Am 3. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Mögliche Überschneidungen: Nikolaustag.
3. Advent:
Regel: Am 2. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
4. Advent:
Regel: Am 1. Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Mögliche Überschneidungen: Heiligabend
2. Weihnachtstag:
Regel: 1. Weihnachtstag +1 Tag.
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Unabhängige variable Termine
Muttertag:
Einführung: 1923.
Regel: Am 2. Sonntag im Mai.
Ausnahme: Bis 2007 abweichend am 1. Sonntag im Mai, wenn der 2. Sonntag im Mai Pfingstsonntag war (z.B. 1978 und 1989).
Änderung: Seit 2008 immer am 2. Sonntag im Mai, auch wenn dann gleichzeitig Pfingstsonntag ist.
Mögliche Überschneidungen: Pfingstsonntag.
Beginn Sommerzeit:
Einführung: In Westdeutschland 1980.
Regel: Am 6. April (nur 1980).
Änderung: Seit 1981 am letzten Sonntag im März.
Info: Umstellung auf Sommerzeit (MESZ), Uhr wird um 2 Uhr früh um eine Stunde vorgestellt.
Mögliche Überschneidungen: Palmsonntag oder Ostersonntag.
Erntedankfest:
Regel: Am ersten Sonntag im Oktober.
Mögliche Überschneidungen: Tag der Deutschen Einheit (seit 1990).
Ende Sommerzeit:
Einführung: In Westdeutschland 1980.
Regel: Am letzten Sonntag im September.
Änderung: Seit 1996 am letzten Sonntag im Oktober.
Info: Umstellung auf Winterzeit (MEZ), Uhr wird um 3 Uhr früh um eine Stunde zurückgestellt.
Mögliche Überschneidungen: Reformationstag/Halloween
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Unabhängige fixe Termine
Neujahr (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Am 1. Januar.
Heilige 3 Könige:
Regel: Am 6. Januar.
Valentinstag:
Regel: Am 14. Februar.
Mögliche Überschneidungen: Weiberfastnacht oder Rosenmontag oder Fastnacht oder Aschermittwoch.
Schalttag:
Einführung: 1582 durch Papst Gregor XIII (Gregorianischer Kalender).
Regel: Zusätzlicher 29. Februar, wenn die Jahreszahl durch 4 teilbar ist (Schaltjahr).
Ausnahme 1: Es ist kein Schaltjahr, wenn die Jahreszahl durch 100 teilbar ist.
Ausnahme 2: Es ist doch ein Schaltjahr, wenn die Jahreszahl durch 400 teilbar ist.
Walpurgisnacht:
Regel: Am 30. April.
Tag der Arbeit (gesetzlicher Feiertag):
Regel: Am 1. Mai.
Mögliche Überschneidungen: Christi Himmelfahrt.
Europatag:
Regel: Am 5. Mai.
Mögliche Überschneidungen: Christi Himmelfahrt.
Veteranentag:
Einführung: Im April 2024.
Regel: Am 15. Juni.
Tag der deutschen Einheit (alt, gesetzlicher Feiertag):
Einführung: In Westdeutschland 1954.
Regel: Am 17. Juni.
Änderung: Letztmalig 1990, danach abgeschafft.
Info: Geschrieben mit kleinem "d".
Mariä Himmelfahrt:
Regel: Am 15. August.
Tag der Deutschen Einheit (neu, gesetzlicher Feiertag):
Einführung: In Gesamtdeutschland 1990.
Regel: Am 3. Oktober.
Info: Geschrieben mit großem "D".
Mögliche Überschneidungen: Erntedankfest.
Reformationstag (gesetzlicher Feiertag) und Halloween:
Regel: Am 30. Oktober.
Mögliche Überschneidungen: Ende Sommerzeit.
Allerheiligen:
Regel: Am 1. November.
Martinstag:
Regel: Am 11. November.
Nikolaustag:
Regel: Am 6. Dezember.
Mögliche Überschneidungen: 2. Advent.
Silvester:
Regel: Am 31. Dezember.
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Info zur Mondphasenberechnung
Der Mond umkreist die Erde alle rund 27 Tage einmal komplett. Man kann dies nachprüfen, indem man einfach beobachtet, welchen Stern der Mond gerade mit seinem Rand "berührt". Dann misst man die Zeit, die der Mond benötigt, bis er sich gegenüber dem Sternenhimmel wieder an exakt dieser Position befindet.
Dieser Zeitraum wird siderischer Mondmonat genannt.
Da sich die Erde aber während dieser rund 27 Tage auf ihrer Umlaufbahn um die Sonne ein ordentliches Stück weiterbewegt hat, ist nach dieser Umrundung noch nicht wieder Vollmond. Damit der Mond von der Erde aus betrachtet wieder voll von der Sonne beleuchtet wird, muss man noch rund 2 Tage länger warten. Erst dann ist wieder Vollmond.
Dieser Zeitraum wird synodischer Mondmonat genannt.
Der exakte Wert für den synodischen Mondmonat beträgt 29,53058868 Tage und dient als Grundlage für die Berechnung zukünftiger Mondphasen.
Um eine beliebige Mondphase berechnen zu können, nimmt man einen in der Vergangenheit liegenden Vollmondtermin und rechnet den Wert für den synodischen Mondmonat immer wieder drauf. An den so ermittelten Tagen ist Vollmond, an den Tagen dazwischen liegt eine ensprechend kleinere zu- oder abnehmende Mondphase vor, was sich als prozentualer Differenzwert ermitteln lässt.
Da dieser Kalender aufgrund der Einschränkung der Osterberechnung nur von 1970 (Beginn der UNIX-Zeitrechnung) bis (vorläufig) 2037 generiert wird, wurde der letzte vor 1970 liegende Vollmond als Startwert gesetzt.
Dieser Wert wurde einem astronomischen Jahrbuch entnommen: Dienstag, der 23.12.1969 um 18:34:54 Uhr.
Ausgehend von diesem Termin werden für jeden später liegenden Termin Mondphasenwerte errechnet.
Von den Werten 1 bis 100 bedeutet z.B.:
- 25: Zunehmender Halbmond (1. Viertel)
- 50: Vollmond (2. Viertel)
- 75: Abnehmender Halbmond (3. Viertel)
- 100: Neumond (4. Viertel)
Die Mondphasenwerte werden von diesem Kalender zur Darstellung des jeweiligen Mondphasenbildes eines Tages genutzt.
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Info zum Frühlingsanfang
Der Termin des Frühlingsanfangs ist wichtig, um das Osterdatum berechnen zu können. Denn der Ostersonntag ist immer der erste Sonntag nach dem ersten Vollmond nach Frühlingsanfang.
Nun gibt es aber nicht nur einen Frühlingsanfang, sondern gleich drei:
Astronomischer Frühlingsanfang: An diesem Tag befindet sich die Sonne exakt senkrecht über dem Äquator der Erde, dann sind Tag und Nacht gleich lang. Man nennt diesen Tag deswegen auch "Tagundnachtgleiche". Dieser Tag kann aufgrund der Schaltjahresregelung ein wenig variieren und daher vom 19. bis zum 21. März stattfinden.
Meteorologischer Frühlingsanfang: Meteorologen benötigen für ihre Klimamodelle und Statistiken feste Zeiträume, daher wurde dieser Termin von der UNO auf den 1. März festgelegt. So sind es immer exakt 3 Monate bis zum Beginn der nächsten Jahreszeit, welche dann ebenfalls immer mit dem jeweiligen Monatsersten beginnt.
Phänologischer Frühlingsanfang: Dieser wird je nach Wachstumsstand der Pflanzenwelt definiert und findet aufgrund der Klimaerwärmung immer früher statt.
Jetzt die Überraschung: Für die Osterberechnung hat die Kirche keinen dieser drei Termine zugrundegelegt! Stattdessen, damit die ohnehin schon komplexe Berechnung nicht noch umfangreicher wird, hat man festgelegt, dass der Frühlingsanfang immer am 21. März stattfindet.
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