Jahreskalender
Ordentliche Jahreskalender sind in vielen Firmen schnell vergriffen oder werden von den jeweiligen Marketingabteilungen nur in begrenzter Stückzahl ausgegeben. Da ich in meinem Programmierunterricht ohnehin regelmäßig Datums- und Terminberechnungen behandle, entwickelte ich kurzerhand einen eigenen dynamisch erzeugten Jahreskalender.
Der Kalender stellt ein vollständiges Jahr auf einer Seite dar und enthält neben Wochentagen und Kalenderwochen auch gesetzliche Feiertage für Niedersachsen, weitere feste und bewegliche Termine sowie näherungsweise berechnete Mondphasen. Dabei lassen sich nicht nur kommende, sondern auch weit zurückliegende Jahre auswählen – zum Beispiel, um sich das eigene Geburtsjahr anzeigen zu lassen. Die Kalenderansicht ist für die großflächige Darstellung im Browser und den Ausdruck als Jahresübersicht ausgelegt.
Inhalt
Inhalte des Kalenders
Das ganze Jahr auf einen Blick
Der Kalender stellt alle zwölf Monate eines ausgewählten Jahres nebeneinander dar. Zu jedem Datum werden der Wochentag und – jeweils zu Wochenbeginn – die zugehörige Kalenderwoche angezeigt. Samstage, Sonntage und gesetzliche Feiertage sind farblich hervorgehoben, damit freie Tage und Wochenenden schnell erkennbar sind.
Kalenderwochen
Die Nummer der jeweiligen Kalenderwoche wird am Montag am rechten Rand der Tageszeile angezeigt. Die Berechnung erfolgt nach der in Deutschland üblichen ISO-Regel: Eine Kalenderwoche beginnt am Montag, und als erste Kalenderwoche eines Jahres gilt diejenige Woche, die den ersten Donnerstag des neuen Jahres enthält.
Dadurch können die ersten Tage im Januar noch zur letzten Kalenderwoche des Vorjahres gehören. Umgekehrt können die letzten Dezembertage bereits der ersten Kalenderwoche des folgenden Jahres zugerechnet werden.
Vereinfacht ausgedrückt gehört eine KW 1 zu dem Jahr, in dem mindestens vier ihrer sieben Tage liegen.
Feiertage und besondere Termine
Neben den gesetzlichen Feiertagen enthält der Kalender zahlreiche weitere feste und bewegliche Termine. Dazu gehören beispielsweise die Adventssonntage, Karnevalstage, Muttertag, Zeitumstellungen sowie verschiedene Gedenk- und Aktionstage. Fallen mehrere Ereignisse auf dasselbe Datum, werden sie nach Möglichkeit gemeinsam angezeigt.
Bei den gesetzlichen Feiertagen orientiert sich der Kalender an Niedersachsen, da er ursprünglich für meinen eigenen Gebrauch und für den Einsatz in meinem dort stattfindenden Unterricht entwickelt wurde. Regionale Feiertage anderer Bundesländer sind daher nicht vollständig berücksichtigt.
Mondphasen und aktuelles Datum
Kleine Symbole zeigen für jeden Tag die näherungsweise berechnete Mondphase an. Wird der Kalender für das laufende Jahr aufgerufen, ist außerdem das aktuelle Datum mit einer blinkenden Markierung gekennzeichnet. Diese Markierung dient ausschließlich der Orientierung am Bildschirm und wird beim Ausdruck automatisch ausgeblendet, sodass der gedruckte Kalender keine Hervorhebung des aktuellen Tages enthält.
Jahreswahl und Druckansicht
Das gewünschte Kalenderjahr kann vor dem Aufruf ausgewählt und später direkt innerhalb der Kalenderansicht gewechselt werden. Die Darstellung ist für eine möglichst große Bildschirmansicht ausgelegt und kann über die Druckfunktion des Browsers als vollständiger Jahreskalender ausgegeben werden.
Bedienungs- und Druckhinweise
Kalenderjahr wechseln
Das gewünschte Jahr wird bereits vor dem Öffnen des Kalenders ausgewählt. In der Kalenderansicht kann anschließend jederzeit zu einem anderen Jahr gewechselt werden. Dazu genügt ein Klick auf die angezeigte Jahreszahl und die Auswahl des gewünschten Jahres.
Darstellung anpassen
Der Kalender ist für eine möglichst große Bildschirmdarstellung ausgelegt. Je nach Größe und Auflösung des Monitors kann es sinnvoll sein, die Ansicht etwas zu verkleinern oder zu vergrößern. In den meisten Browsern funktioniert dies mit gedrückter Strg-Taste und dem Mausrad.
Vollbildmodus verwenden
Für eine möglichst übersichtliche Darstellung kann der Browser mit der Taste F11 in den Vollbildmodus geschaltet werden. Mit derselben Taste lässt sich der Vollbildmodus anschließend wieder beenden.
Kalender ausdrucken
Der Ausdruck erfolgt über die Druckfunktion des Browsers, üblicherweise erreichbar über die Tastenkombination Strg+P. Damit auch die farbigen Kennzeichnungen für Samstage, Sonntage und Feiertage ausgegeben werden, muss in den Druckeinstellungen gegebenenfalls die Option zum Drucken von Hintergrundfarben und Hintergrundgrafiken aktiviert werden.
Vor dem Ausdruck empfiehlt sich ein Blick in die Druckvorschau. Dort können Papierformat, Ausrichtung, Seitenränder und Skalierung so angepasst werden, dass der vollständige Kalender möglichst auf einer Seite ausgegeben wird.
Praxistipp zum Ausdruck
Über die Druckfunktion des Browsers kann der Kalender auch als PDF-Datei gespeichert werden. Diese Datei lässt sich anschließend beispielsweise in einer Druckerei oder in einem Kopiershop in einem größeren Format ausgeben.
Diese Möglichkeit wurde bereits von mehreren Nutzern des Kalenders verwendet, um daraus einen großformatigen Wandkalender zu erstellen.
Kalender generieren
Wählen Sie das gewünschte Kalenderjahr aus. Der Kalender wird anschließend in einem neuen Tab geöffnet.
Erläuterungen zu den Terminen
Die im Kalender angezeigten Feiertage und besonderen Termine werden für jedes ausgewählte Jahr dynamisch neu berechnet. Je nach Termin kommen dabei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen zum Einsatz: Einige Daten liegen immer auf demselben Kalendertag, andere richten sich nach Ostern, Weihnachten oder bestimmten Tagen eines Monats.
Die folgenden Kategorien erläutern nicht nur die Berechnung der einzelnen Termine, sondern geben auch kurze Hinweise zu ihrer Bedeutung, ihrem gesetzlichen Status, möglichen Überschneidungen sowie gegebenenfalls zu historischen Besonderheiten oder zur Herkunft ihrer Bezeichnung. Ein Klick auf eine Überschrift öffnet die zugehörigen Informationen.
Der Ostersonntag bildet die Grundlage für zahlreiche bewegliche Termine. Sobald sein Datum feststeht, lassen sich die übrigen Tage durch einfache Vor- oder Rückrechnung bestimmen.
Ostersonntag
Regel: Ostern wird am ersten Sonntag nach dem ersten Vollmond nach dem für die Osterberechnung festgelegten Frühlingsanfang gefeiert.
Möglicher Zeitraum: Ostersonntag kann frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April fallen.
Status: Ostersonntag ist in Niedersachsen kein zusätzlich ausgewiesener gesetzlicher Feiertag, steht als Sonntag jedoch unter dem allgemeinen gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe.
Bedeutung: Der Ostersonntag ist der zentrale Feiertag des Christentums. Gefeiert wird die nach christlicher Überlieferung erfolgte Auferstehung Jesu Christi. Zugleich bildet der Ostersonntag den Ausgangspunkt für die Berechnung zahlreicher weiterer beweglicher Termine im Kirchenjahr.
Mögliche Überschneidung: Beginn der Sommerzeit.
Weiberfastnacht
Regel: 52 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 29. Januar und spätestens am 4. März.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung: Die Weiberfastnacht markiert traditionell den Beginn der besonders ausgelassenen Tage des Straßenkarnevals. Bekannt ist sie vor allem für den Brauch, dass Frauen symbolisch die Herrschaft übernehmen und Männern die Krawatten abschneiden.
Mögliche Überschneidung: Valentinstag.
Rosenmontag
Regel: 48 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 2. Februar und spätestens am 8. März.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag. Im Rheinland gilt Rosenmontag aber als „heimlicher Feiertag“ mit vielen Sonderregelungen, wie zum Beispiel teilweisen Geschäftsschließungen und eingeschränktem Service bei Behörden oder Banken.
Bedeutung: Der Rosenmontag gilt als Höhepunkt des Straßenkarnevals. Besonders in den Karnevalshochburgen des Rheinlands finden an diesem Tag große Umzüge mit Festwagen, Musikgruppen und kostümierten Teilnehmern statt. Auch in Niedersachsen wird Karneval gefeiert, wenn auch meist weniger ausgeprägt – beispielsweise in meiner Nachbarstadt Braunschweig.
Mögliche Überschneidung: Valentinstag.
Fastnacht
Regel: 47 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 3. Februar und spätestens am 9. März.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung: Die Fastnacht bildet traditionell den Abschluss der Karnevalszeit einen Tag vor Aschermittwoch. Der Tag wird regional sehr unterschiedlich bezeichnet und gefeiert und steht sinnbildlich für das letzte ausgelassene Feiern vor Beginn der christlichen Fastenzeit.
Mögliche Überschneidung: Valentinstag.
Aschermittwoch
Regel: 46 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 4. Februar und spätestens am 10. März.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung: Der Aschermittwoch beendet die Karnevalszeit und markiert im westlichen Christentum den Beginn der Fastenzeit vor Ostern. In Deutschland ist der Tag außerdem durch den sogenannten politischen Aschermittwoch mit öffentlichen Reden und politischen Veranstaltungen bekannt.
Mögliche Überschneidung: Valentinstag.
Palmsonntag
Regel: 7 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 15. März und spätestens am 18. April.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung: Der Palmsonntag erinnert an die christliche Überlieferung vom Einzug Jesu in Jerusalem, bei dem ihm die Menschen mit Palmzweigen zujubelten. Er eröffnet zugleich die Karwoche, die auf das Osterfest hinführt.
Mögliche Überschneidung: Beginn der Sommerzeit.
Gründonnerstag
Regel: 3 Tage vor Ostersonntag.
Möglicher Zeitraum: Frühestens am 19. März und spätestens am 22. April.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Bedeutung: Der Gründonnerstag erinnert im Christentum an das letzte Abendmahl Jesu mit seinen Jüngern am Vorabend seiner Kreuzigung. Er gehört zur Karwoche und leitet die drei zentralen Tage des Osterfestes ein.
Namensherkunft: Der Name Gründonnerstag hat wahrscheinlich nichts mit der Farbe Grün zu tun. Er wird häufig auf das mittelhochdeutsche „grînen“ bzw. „greinen“ für „weinen“ oder „klagen“ zurückgeführt. Die genaue Herkunft des Namens ist allerdings nicht abschließend geklärt.
Mögliche Überschneidung: Keine.
Karfreitag
Regel: 2 Tage vor Ostersonntag.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Bedeutung: Der Karfreitag erinnert im Christentum an die Kreuzigung und den Tod Jesu Christi. Er gehört zu den stillen Feiertagen und ist ein zentraler Tag der Karwoche.
Namensherkunft: Das Wort „Kar“ geht auf das althochdeutsche „kara“ zurück und bedeutet sinngemäß „Klage“, „Trauer“ oder „Kummer“. Der Name verweist damit auf den ernsten Charakter dieses Tages.
Ostermontag
Regel: 1 Tag nach Ostersonntag.
Bedeutung: Der Ostermontag bildet den zweiten Feiertag des Osterfestes. Er setzt die Osterfeier fort und erinnert in der christlichen Tradition daran, dass sich die Nachricht von der Auferstehung Jesu unter seinen Anhängern verbreitete.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Christi Himmelfahrt
Regel: 39 Tage nach Ostersonntag.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Bedeutung: Christi Himmelfahrt erinnert an die christliche Überlieferung, nach der Jesus nach seiner Auferstehung zu Gott zurückkehrte. In Deutschland wird Christi Himmelfahrt zugleich verbreitet als Vatertag begangen. Vor allem in Ostdeutschland sind dafür auch die Bezeichnungen „Herrentag“ und „Männertag“ gebräuchlich. Typisch sind gemeinsame Ausflüge und Touren von Männergruppen.
Historischer Hinweis: Christi Himmelfahrt ist seit 1934 reichsweit bzw. bundesweit einheitlich gesetzlicher Feiertag. Zuvor waren die Feiertagsregelungen regional unterschiedlich, Niedersachsen existierte damals noch nicht.
Darstellung im Kalender: Für Jahre vor 1934 wird Christi Himmelfahrt als kirchlicher Termin angezeigt, ab 1934 als gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidungen: Tag der Arbeit, Europatag des Europarates und Europatag der Europäischen Union.
Pfingstsonntag
Regel: 49 Tage nach Ostersonntag.
Status: Pfingstsonntag ist in Niedersachsen kein zusätzlich ausgewiesener gesetzlicher Feiertag. Als Sonntag steht er jedoch unter dem allgemeinen gesetzlichen Schutz der Sonntagsruhe.
Bedeutung: Der Pfingstsonntag erinnert an die christliche Überlieferung, nach der die Jünger Jesu den Heiligen Geist empfingen und anschließend begannen, die christliche Botschaft weiterzugeben. Pfingsten gilt deshalb traditionell auch als „Geburtstag der Kirche“.
Mögliche Überschneidung: Muttertag.
Pfingstmontag
Regel: 50 Tage nach Ostersonntag.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Bedeutung: Der Pfingstmontag setzt das Pfingstfest fort und erinnert an die Ausbreitung der christlichen Botschaft über den Kreis der ersten Jünger hinaus. Er bildet zugleich den zweiten Feiertag des Pfingstfestes.
Historischer Hinweis: Pfingstmontag ist seit 1934 reichsweit bzw. bundesweit einheitlich gesetzlicher Feiertag. Zuvor waren die Feiertagsregelungen regional unterschiedlich, Niedersachsen existierte damals noch nicht.
Darstellung im Kalender: Für Jahre vor 1934 wird Pfingstmontag als kirchlicher Termin angezeigt, ab 1934 als gesetzlicher Feiertag.
Fronleichnam
Regel: 60 Tage nach Ostersonntag.
Status: In Niedersachsen kein landesweit gesetzlicher Feiertag. In Gemeinden, in denen mindestens zwei Fünftel der Bevölkerung der katholischen Kirche angehören, besitzt Fronleichnam jedoch einen besonderen gesetzlichen Schutz.
Bedeutung: Fronleichnam ist ein katholisches Fest zur Erinnerung an das letzte Abendmahl Jesu. Traditionell finden an diesem Tag vielerorts Prozessionen statt.
Namensherkunft: Der Name Fronleichnam hat nichts mit einem Leichnam im heutigen Sinn zu tun. Er geht auf die mittelhochdeutschen Wörter „vrôn“ für „Herr“ und „lîcham“ für „Leib“ zurück und bedeutet sinngemäß „Leib des Herrn“.
Mögliche Überschneidungen: Veteranentag und historischer Tag der deutschen Einheit am 17. Juni.
Eine Besonderheit des niedersächsischen Feiertagsrechts dürfte vielen nicht bekannt sein: Ostersonntag und Pfingstsonntag sind in Niedersachsen keine gesetzlichen Feiertage! Sie sind zwar bedeutende christliche Festtage, rechtlich handelt es sich jedoch um normale Sonntage.
Anders sieht es bei Ostermontag und Pfingstmontag aus. Beide werden im niedersächsischen Feiertagsgesetz ausdrücklich als staatlich anerkannte Feiertage genannt.
Dieser Unterschied kann in der Praxis überraschende Auswirkungen haben. Werden für Sonntags- und Feiertagsarbeit unterschiedliche Zuschläge gezahlt, kann beispielsweise die Arbeit am Ostermontag höher vergütet werden als die Arbeit am Ostersonntag. Welche Zuschläge tatsächlich gezahlt werden, hängt allerdings unter anderem vom Arbeits- oder Tarifvertrag ab.
Auch steuerlich wird unterschieden: Für Zuschläge zur Sonntagsarbeit gelten geringere steuerfreie Höchstgrenzen als für Zuschläge zur Arbeit an gesetzlichen Feiertagen.
Darstellung im Kalender: Ostersonntag und Pfingstsonntag werden als kirchliche Termine angezeigt. Ihre rote Darstellung ergibt sich bereits daraus, dass sie Sonntage sind. Ostermontag und Pfingstmontag werden dagegen zusätzlich als gesetzliche Feiertage behandelt.
Die Adventssonntage und mehrere ihnen vorausgehende Gedenktage lassen sich ausgehend vom Weihnachtsfest berechnen. Der 4. Advent ist der letzte Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag. Von diesem Termin aus werden die übrigen Daten schrittweise zurückgerechnet.
1. Weihnachtstag
Regel: Der 1. Weihnachtstag ist immer am 25. Dezember.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Bedeutung: Der 1. Weihnachtstag ist der zentrale Feiertag des Weihnachtsfestes. Im Christentum wird an diesem Tag die Geburt Jesu Christi gefeiert.
Volkstrauertag
Regel: Zweiter Sonntag vor dem 1. Advent. Dies entspricht dem sechsten Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 13. bis 19. November.
Status: Der Volkstrauertag ist ein Sonntag und in Niedersachsen zusätzlich als stiller Feiertag besonders geschützt.
Bedeutung: Der Volkstrauertag erinnert an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft. Er dient zugleich dem Gedenken an die Toten und der Mahnung zu Frieden und Versöhnung.
Buß- und Bettag
Regel: Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Totensonntag. Dies entspricht 32 Tagen vor dem 4. Advent.
Möglicher Zeitraum: 16. bis 22. November.
Status: Kirchlicher Feiertag, in Niedersachsen jedoch kein gesetzlicher Feiertag. Die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes von 7 bis 11 Uhr steht aber unter besonderem Schutz. In diesem Zeitraum gelten unter anderem Einschränkungen für öffentliche Versammlungen sowie Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen, um religiöse und weltanschauliche Feiern zu schützen.
Bedeutung: Der Buß- und Bettag ist ein evangelischer Gedenktag, der der Besinnung, der persönlichen Verantwortung und dem Nachdenken über eigenes und gesellschaftliches Handeln gewidmet ist.
Totensonntag
Regel: Letzter Sonntag vor dem 1. Advent. Dies entspricht dem fünften Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 20. bis 26. November.
Status: Der Totensonntag ist in Niedersachsen zwar kein gesetzlicher Feiertag, aber als stiller Feiertag besonders geschützt. Öffentliche Unterhaltungs- und Vergnügungsveranstaltungen sind deshalb an diesem Tag eingeschränkt. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Tanz- und Musikveranstaltungen.
Bedeutung: Der Totensonntag ist ein evangelischer Gedenktag, an dem an Verstorbene erinnert wird. Viele Menschen besuchen an diesem Tag die Gräber ihrer Angehörigen und gedenken der Verstorbenen.
Hinweis: Es gibt in Deutschland die inoffizielle Regelung, dass die Weihnachtsbeleuchtungen in den Innenstädten erst ab dem Tag nach Totensonntag eingeschaltet werden.
1. Advent
Regel: Vierter Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 27. November bis 3. Dezember.
Bedeutung: Mit dem 1. Advent beginnt die Adventszeit als Vorbereitung auf das Weihnachtsfest. Der Begriff stammt vom lateinischen „adventus“ für „Ankunft“ und verweist auf die erwartete Ankunft bzw. Geburt Christi. Zugleich beginnt mit diesem Tag das neue Kirchenjahr. Die vier Adventssonntage werden traditionell mit dem Entzünden von Kerzen an einem Adventskranz begangen, beginnend mit einer Kerze am 1. Advent und jeweils einer weiteren an den nachfolgenden Adventssonntagen.
2. Advent
Regel: Dritter Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 4. bis 10. Dezember.
Bedeutung: Der 2. Advent setzt die Vorbereitungszeit auf Weihnachten fort. Am Adventskranz brennen nun traditionell zwei Kerzen.
Mögliche Überschneidung: Nikolaustag am 6. Dezember.
3. Advent
Regel: Zweiter Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 11. bis 17. Dezember.
Bedeutung: Mit dem 3. Advent wird traditionell die dritte Kerze des Adventskranzes entzündet.
4. Advent
Regel: Letzter Sonntag vor dem 1. Weihnachtstag.
Möglicher Zeitraum: 18. bis 24. Dezember.
Bedeutung: Der 4. Advent ist der letzte Sonntag vor Weihnachten. Mit der vierten Kerze am Adventskranz ist die Adventszeit nahezu abgeschlossen und das Weihnachtsfest steht direkt bevor.
Mögliche Überschneidung: Heiligabend am 24. Dezember.
Heiligabend
Regel: Heiligabend ist immer am 24. Dezember.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen. Als Vorabend des Weihnachtsfestes steht er jedoch teilweise unter besonderem Schutz; insbesondere gelten Einschränkungen für öffentliche Tanzveranstaltungen.
Bedeutung: Heiligabend ist der Abend vor dem Weihnachtsfest. In vielen Familien finden an diesem Tag die Bescherung mit Geschenken sowie gemeinsame Weihnachtsfeiern statt. Dieser Brauch ist international nicht einheitlich; beispielsweise erfolgt die Bescherung in den USA traditionell meist erst am Morgen des 1. Weihnachtstages.
Mögliche Überschneidung: 4. Advent.
2. Weihnachtstag
Regel: Der 2. Weihnachtstag ist immer am 26. Dezember und damit einen Tag nach dem 1. Weihnachtstag.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Bedeutung: Der 2. Weihnachtstag setzt das Weihnachtsfest fort und bietet traditionell einen weiteren Tag für gemeinsame Zeit mit Familie und Freunden.
Einige bewegliche Termine hängen weder vom Osterfest noch von Advent und Weihnachten ab. Sie werden stattdessen anhand eines bestimmten Wochentags innerhalb eines Monats berechnet.
Muttertag
Regel: Der Muttertag wird in Deutschland am zweiten Sonntag im Mai begangen.
Möglicher Zeitraum: 8. bis 14. Mai.
Einführung in Deutschland: Der Muttertag wurde hierzulande ab 1922 beziehungsweise 1923 durch den Blumenhandel bekannt gemacht.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidung: Pfingstsonntag. In der Vergangenheit wurde der Muttertag bei einer solchen Überschneidung teilweise bereits am ersten Sonntag im Mai begangen oder in Kalendern entsprechend ausgewiesen. Dabei handelte es sich jedoch nicht um eine allgemein verbindliche Verlegung des Muttertags. Heute bleibt der zweite Sonntag im Mai maßgeblich.
Beginn der Sommerzeit
Regel: Letzter Sonntag im März.
Möglicher Zeitraum: 25. bis 31. März.
Einführung: Die heute durchgehend angewandte Sommerzeit wurde in der Bundesrepublik Deutschland 1980 eingeführt. In diesem ersten Jahr begann sie ausnahmsweise am 6. April. Seit 1981 beginnt sie am letzten Sonntag im März.
Zeitumstellung: Um 2 Uhr Mitteleuropäischer Zeit wird die Uhr um eine Stunde auf 3 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit vorgestellt. Die Nacht ist dadurch eine Stunde kürzer.
Mögliche Überschneidungen: Palmsonntag oder Ostersonntag.
Erntedankfest
Regel: Das Erntedankfest wird in Deutschland in der Regel am ersten Sonntag im Oktober gefeiert.
Möglicher Zeitraum: 1. bis 7. Oktober.
Besonderheit: Das Datum ist nicht überall verbindlich festgelegt. Einzelne Kirchengemeinden oder Regionen können das Fest an einem abweichenden Termin feiern.
Status: Kirchliches Fest, jedoch kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidung: Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober.
Ende der Sommerzeit
Regel: Letzter Sonntag im Oktober.
Möglicher Zeitraum: 25. bis 31. Oktober.
Historische Regelung: Von 1980 bis 1995 endete die Sommerzeit in Deutschland am letzten Sonntag im September. Seit 1996 endet sie am letzten Sonntag im Oktober.
Zeitumstellung: Um 3 Uhr Mitteleuropäischer Sommerzeit wird die Uhr um eine Stunde auf 2 Uhr Mitteleuropäischer Zeit zurückgestellt. Die Stunde zwischen 2 und 3 Uhr tritt dadurch zweimal auf.
Mögliche Überschneidungen: Reformationstag oder Halloween am 31. Oktober.
Zahlreiche Feiertage, Gedenktage und Brauchtumstermine liegen jedes Jahr auf demselben Kalendertag. Einige davon sind gesetzliche Feiertage, andere besitzen lediglich eine religiöse, geschichtliche oder gesellschaftliche Bedeutung.
Neujahrstag
Regel: Immer am 1. Januar.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen.
Heilige Drei Könige
Andere Bezeichnungen: Heiligedreikönigstag oder Epiphanias.
Regel: Immer am 6. Januar.
Status: Kirchlicher Feiertag, in Niedersachsen jedoch kein gesetzlicher Feiertag. Die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes von 7 bis 11 Uhr steht unter besonderem Schutz.
Valentinstag
Regel: Immer am 14. Februar.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidungen: Weiberfastnacht, Rosenmontag, Fastnacht oder Aschermittwoch.
Schalttag
Regel: Der 29. Februar kommt nur in Schaltjahren vor. Ein Jahr ist grundsätzlich ein Schaltjahr, wenn seine Jahreszahl ohne Rest durch 4 teilbar ist.
Ausnahme: Durch 100 teilbare Jahre sind keine Schaltjahre, sofern ihre Jahreszahl nicht zugleich durch 400 teilbar ist. Daher war das Jahr 2000 ein Schaltjahr, das Jahr 1900 dagegen nicht.
Hintergrund: Diese Regel gehört zum gregorianischen Kalender, der 1582 unter Papst Gregor XIII. eingeführt wurde.
Walpurgisnacht
Regel: Immer in der Nacht vom 30. April auf den 1. Mai.
Status: Brauchtumstermin und kein gesetzlicher Feiertag.
Tag der Arbeit
Regel: Immer am 1. Mai.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen und allen anderen Bundesländern.
Historischer Hinweis: Der 1. Mai wird in Deutschland seit 1890 als Tag der Arbeiterbewegung begangen. Gesetzlicher Feiertag war er zunächst nur im Jahr 1919 und dann wieder ab 1933. In der Zeit des Nationalsozialismus lautete die offizielle Bezeichnung zunächst „Feiertag der nationalen Arbeit“. Im Kalender wird unabhängig von der jeweiligen historischen Bezeichnung durchgehend der heute geläufige Name „Tag der Arbeit“ verwendet.
Darstellung im Kalender: Auch in Jahren, in denen der 1. Mai kein gesetzlicher Feiertag war, wird er als Termin angezeigt. Eine rote Feiertagsmarkierung erhält er in diesen Jahren nur dann, wenn er auf einen Sonntag fällt.
Mögliche Überschneidung: Christi Himmelfahrt.
Europatag des Europarates
Regel: Immer am 5. Mai.
Hintergrund: Der Tag erinnert an die Gründung des Europarates am 5. Mai 1949.
Status: Gedenktag und kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidung: Christi Himmelfahrt.
Europatag der Europäischen Union
Regel: Immer am 9. Mai.
Hintergrund: Der Tag erinnert an die Schuman-Erklärung vom 9. Mai 1950, die als Ausgangspunkt der heutigen Europäischen Union gilt.
Status: Gedenktag und kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidung: Christi Himmelfahrt.
Internationaler Kindertag
Regel: Immer am 1. Juni.
Hintergrund: Dieser Termin wurde seit 1950 in der DDR als Kindertag begangen und ist bis heute besonders in Ostdeutschland verbreitet.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Nationaler Veteranentag
Regel: Immer am 15. Juni.
Einführung: Der Deutsche Bundestag beschloss die Einführung am 25. April 2024.
Bedeutung: Der Tag würdigt den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldaten der Bundeswehr.
Status: Nationaler Gedenktag, jedoch kein gesetzlicher Feiertag.
Tag der deutschen Einheit am 17. Juni
Regel: Immer am 17. Juni.
Historische Gültigkeit: Der 17. Juni wurde 1953 in der Bundesrepublik Deutschland als „Tag der deutschen Einheit“ zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Er erinnerte an den Volksaufstand in der DDR am 17. Juni 1953.
Änderung: Mit der deutschen Wiedervereinigung 1990 wurde der 3. Oktober zum neuen Tag der Deutschen Einheit. Der 17. Juni ist seitdem kein gesetzlicher Feiertag mehr, bleibt jedoch ein nationaler Gedenktag.
Schreibweise: In der historischen Bezeichnung „Tag der deutschen Einheit“ bis letztmalig 1990 wird das Wort „deutschen“ kleingeschrieben.
Mariä Himmelfahrt
Regel: Immer am 15. August.
Status: Kirchliches Fest, in Niedersachsen jedoch kein gesetzlicher Feiertag. Im Saarland und in zahlreichen überwiegend katholischen Gemeinden Bayerns ist Mariä Himmelfahrt ein gesetzlicher Feiertag.
Weltkindertag
Regel: Immer am 20. September.
Hintergrund: Dieser Termin wurde seit 1954 vor allem in der alten Bundesrepublik begangen. Nach der deutschen Wiedervereinigung bestehen beide Kindertage nebeneinander.
Status: In Niedersachsen kein gesetzlicher Feiertag. In Thüringen ist der Weltkindertag am 20. September seit 2019 gesetzlicher Feiertag.
Tag der Deutschen Einheit
Regel: Immer am 3. Oktober.
Einführung: Seit 1990 erinnert dieser Tag an die Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands.
Status: Gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen und allen anderen Bundesländern.
Schreibweise: In der heutigen offiziellen Bezeichnung „Tag der Deutschen Einheit“ wird das Wort „Deutschen“ großgeschrieben.
Mögliche Überschneidung: Erntedankfest.
Halloween
Regel: Immer am 31. Oktober.
Status: Brauchtumstermin und kein gesetzlicher Feiertag.
Historischer Hinweis: Halloween besitzt europäische Wurzeln und entwickelte sich aus verschiedenen vorchristlichen und christlichen Traditionen weiter. Durch irische und schottische Auswanderer gelangten entsprechende Bräuche nach Nordamerika, wo sich daraus die heute bekannte Form des Festes entwickelte.
In Deutschland gewann Halloween vor allem seit den 1990er-Jahren deutlich an Bekanntheit. Als ein Auslöser dieser Entwicklung gilt das Jahr 1991: Wegen des Golfkriegs wurden zahlreiche Karnevalsveranstaltungen abgesagt, darunter der Kölner Rosenmontagszug. Für die Kostüm- und Karnevalsbranche bedeutete dies erhebliche Umsatzausfälle. In der Folge wurde verstärkt nach einem zusätzlichen Anlass für Kostüme und Dekoration gesucht und Halloween in Deutschland gezielt beworben.
Darstellung im Kalender: Halloween wird in diesem Kalender ab 1991 berücksichtigt und unabhängig vom gleichzeitig stattfindenden Reformationstag als eigener Termin geführt.
Mögliche Überschneidungen: Reformationstag und Ende der Sommerzeit.
Reformationstag
Regel: Immer am 31. Oktober.
Status: Seit 2018 gesetzlicher Feiertag in Niedersachsen. Im Jahr 2017 war der Reformationstag anlässlich des 500. Reformationsjubiläums einmalig in ganz Deutschland gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidungen: Ende der Sommerzeit und Halloween.
Allerheiligen
Regel: Immer am 1. November.
Status: Kirchlicher Feiertag, in Niedersachsen jedoch kein landesweit gesetzlicher Feiertag. In Gemeinden mit mindestens zwei Fünfteln katholischer Bevölkerung steht die übliche Zeit des Hauptgottesdienstes von 7 bis 11 Uhr unter besonderem Schutz.
Martinstag
Andere Bezeichnung: Sankt Martin.
Regel: Immer am 11. November.
Status: Kirchlicher Gedenk- und Brauchtumstag, jedoch kein gesetzlicher Feiertag.
Nikolaustag
Regel: Immer am 6. Dezember.
Status: Kirchlicher Gedenk- und Brauchtumstag, jedoch kein gesetzlicher Feiertag.
Mögliche Überschneidung: 2. Advent.
Silvester
Regel: Immer am 31. Dezember.
Status: Kein gesetzlicher Feiertag.
Die im Kalender dargestellten Mondphasen werden näherungsweise aus der mittleren Dauer eines vollständigen Mondphasenzyklus berechnet. Sie dienen der anschaulichen Orientierung und ersetzen keine astronomisch exakte Ephemeridenberechnung.
Siderischer Mondmonat
Der Mond benötigt durchschnittlich etwa 27,32 Tage, um die Erde einmal zu umkreisen und gegenüber dem weit entfernten Sternenhintergrund wieder dieselbe Position zu erreichen. Dieser Zeitraum wird als siderischer Mondmonat bezeichnet. Auf dem nachfolgenden Bild ist dieser Zeitraum mit den Buchstaben A und B markiert.
Synodischer Mondmonat: Von A bis C
Für die Berechnung der von der Erde aus sichtbaren Mondphasen reicht diese Umlaufzeit jedoch nicht aus. Während der Mond die Erde umkreist, bewegt sich auch die Erde auf ihrer Umlaufbahn um die Sonne weiter.
Synodischer Mondmonat
Damit Mond, Erde und Sonne wieder dieselbe relative Stellung zueinander einnehmen, muss der Mond nach einer vollständigen Umrundung noch ein Stück weiterlaufen. Im Bild ist das die Differenz zwischen den Zeitpunkten B und C. Daher vergehen von einer gleichartigen Mondphase bis zur nächsten durchschnittlich etwa 29,53059 Tage.
Dieser Zeitraum wird als synodischer Mondmonat bezeichnet. Er entspricht ungefähr 29 Tagen, 12 Stunden und 44 Minuten und bildet die Grundlage der Mondphasenberechnung des Kalenders.
Berechnungsprinzip
Als Ausgangspunkt dient ein bekannter Mondphasentermin. Aus der Zeitdifferenz zwischen diesem Referenztermin und dem jeweils zu berechnenden Kalendertag wird ermittelt, welcher Anteil eines durchschnittlichen synodischen Monats vergangen ist.
Nach Ablauf von etwa 29,53059 Tagen beginnt rechnerisch ein neuer Mondphasenzyklus. Der verbleibende Anteil lässt sich einer der acht im Kalender dargestellten Phasen zuordnen.
- Neumond
- Zunehmende Sichel
- Erstes Viertel – zunehmender Halbmond
- Zunehmender Dreiviertelmond
- Vollmond
- Abnehmender Dreiviertelmond
- Letztes Viertel – abnehmender Halbmond
- Abnehmende Sichel
Genauigkeit der Darstellung
Der synodische Monat besitzt zwar eine mittlere Dauer von rund 29,53059 Tagen, die tatsächliche Länge eines einzelnen Mondphasenzyklus kann davon jedoch um mehrere Stunden abweichen. Ursache dafür sind unter anderem die elliptische Mondbahn sowie die wechselnden räumlichen Verhältnisse zwischen Sonne, Erde und Mond.
Der Kalender verwendet deshalb bewusst eine vereinfachte Näherungsberechnung. Da jedem Kalendertag nur eines von acht Mondphasensymbolen zugeordnet wird, ist diese Genauigkeit für die grafische Jahresübersicht ausreichend. Der astronomisch exakte Zeitpunkt einer Mondphase kann jedoch von der dargestellten Zuordnung abweichen.
Darstellung im Kalender
Die errechnete Phase wird durch ein kleines Mondbild beim jeweiligen Datum angezeigt. Die Symbole stellen nicht den exakten Beleuchtungsgrad des Mondes dar, sondern fassen den kontinuierlichen Phasenverlauf in acht leicht erkennbare Abschnitte zusammen.
Für die Berechnung des Osterdatums spielt der Frühlingsanfang eine entscheidende Rolle. Allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, den Beginn des Frühlings festzulegen – und für Ostern wird eine eigene kirchliche Definition verwendet.
Astronomischer Frühlingsanfang
Der astronomische oder kalendarische Frühling beginnt auf der Nordhalbkugel in dem Augenblick, in dem die Sonne den Himmelsäquator von Süden nach Norden überquert. Zu diesem Zeitpunkt steht sie senkrecht über dem Äquator.
Dieses Ereignis wird als Frühlings-Tagundnachtgleiche oder Frühlingsäquinoktium bezeichnet. Tag und Nacht sind zu dieser Zeit annähernd gleich lang.
Möglicher Zeitraum: Der astronomische Frühlingsanfang kann in unserem Kalendersystem auf den 19., 20. oder 21. März fallen. Das genaue Datum und die Uhrzeit verändern sich unter anderem durch die Länge des Sonnenjahres und die Schaltjahresregelung.
Meteorologischer Frühlingsanfang
Der meteorologische Frühling beginnt auf der Nordhalbkugel jedes Jahr am 1. März und endet am 31. Mai.
Hintergrund: Für Wetter- und Klimastatistiken ist es praktisch, die Jahreszeiten in vollständige Monate einzuteilen. Dadurch besteht jede meteorologische Jahreszeit aus genau drei ganzen Kalendermonaten und lässt sich leichter auswerten und mit anderen Jahren vergleichen.
Phänologischer Frühlingsanfang
Der phänologische Frühling richtet sich nicht nach einem festen Datum, sondern nach der Entwicklung der Pflanzenwelt. Sein Beginn hängt deshalb von der Witterung, der geografischen Lage, der Höhenlage und den örtlichen Klimabedingungen ab.
In Mitteleuropa wird der phänologische Frühling in drei Abschnitte gegliedert:
- Vorfrühling: Er beginnt beispielsweise mit der Blüte von Hasel und Schneeglöckchen.
- Erstfrühling: Er wird insbesondere durch den Beginn der Forsythienblüte angezeigt.
- Vollfrühling: Er beginnt mit der Blüte der Apfelbäume.
Da sich die Pflanzen abhängig von Witterung und Standort unterschiedlich entwickeln, kann der phänologische Frühling in verschiedenen Regionen zu deutlich unterschiedlichen Zeiten beginnen.
Kirchlicher Frühlingsanfang
Für die westkirchliche Osterberechnung wird der Frühlingsanfang unabhängig vom tatsächlichen astronomischen Zeitpunkt fest auf den 21. März gelegt. Dieser Termin wird auch als kirchliches Frühlingsäquinoktium bezeichnet.
Dadurch bleibt die Berechnung des Osterdatums an feste kalendarische Regeln gebunden und muss nicht jedes Jahr anhand des genauen astronomischen Zeitpunkts der Tagundnachtgleiche neu bestimmt werden.
Kirchlicher Vollmond
Auch der für die Osterberechnung verwendete Vollmond ist nicht zwingend mit dem astronomisch beobachteten Vollmond identisch. Sein Datum wird anhand kirchlicher Rechenregeln und Tabellen bestimmt.
Dieser sogenannte kirchliche Vollmond folgt dem tatsächlichen Mondphasenzyklus näherungsweise, kann aber an einem anderen Kalendertag liegen als der astronomische Vollmond.
Berechnung des Osterdatums
Nach der westkirchlichen Regel ist Ostersonntag der erste Sonntag nach dem ersten kirchlichen Vollmond, der auf den festgelegten Frühlingsanfang am 21. März oder auf einen späteren Tag fällt.
Fällt der kirchliche Vollmond auf einen Sonntag, wird Ostern erst am darauffolgenden Sonntag gefeiert.
Möglicher Zeitraum: Aufgrund dieser Regeln kann Ostersonntag frühestens auf den 22. März und spätestens auf den 25. April fallen.
Da kirchlicher Frühlingsanfang und kirchlicher Vollmond von den tatsächlichen astronomischen Ereignissen abweichen können, entspricht das kirchlich berechnete Osterdatum nicht in jedem Fall dem Ergebnis einer rein astronomischen Berechnung.
Berechnung im Kalender
Der Kalender verwendet die Regeln des gregorianischen Kalenders für die westkirchliche Osterberechnung. Aus dem so bestimmten Ostersonntag werden anschließend die zahlreichen davon abhängigen beweglichen Termine berechnet.
Dazu gehören unter anderem die Karnevalstage, Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt und die Pfingsttage.