Projektdokumentation

Ihre Projektdokumentation hat einen großen Anteil an der Gesamtbewertung Ihrer IHK-Abschlussprüfung. Hier können Sie viele wertvolle Punkte einsammeln – oder verschenken.

Vieles, was im Unterricht zu diesen Thema besprochen wurde, ist schnell wieder in Vergessenheit geraten. Dann beginnt das Praktikum und nach einer kurzen Einarbeitungsphase geht es plötzlich Schlag auf Schlag:
→ Projektfindung
→ Projektantrag
→ Genehmigung/Ablehnung
→ ggf. Neuantrag
→ Projektdurchführung
→ AP2-Prüfungsvorbereitung

Und dann wird Ihnen bewusst:
„Die Projektdokumentation muss ja auch noch geschrieben werden!“

Vielleicht kennen Sie Teilnehmer aus früheren Kursen, die Ihnen den einen oder anderen hilfreichen Tipp geben können. Oder der Praktikumsbetrieb kann Beispieldokumentationen früherer Auszubildender zeigen. Aber letztlich sind Sie auf sich allein gestellt.

Auf dieser Seite sollen die wichtigsten Punkte noch einmal zusammengefasst werden:

Vorgaben der IHK

Teilnehmer liest konzentriert in einem dicken IHK-Regelbuch

Die Projektdokumentation ist kein nebensächlicher Teil der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss bewertet die Projektarbeit anhand der Dokumentation. Dabei steht nicht nur das technische Endergebnis im Mittelpunkt, sondern vor allem der nachvollziehbar dargestellte Arbeitsprozess.

Eine fachlich brauchbare Projektleistung kann durch eine oberflächlich oder unvollständig erstellte Dokumentation erheblich an Punkten verlieren. Umgekehrt kann eine sorgfältige Dokumentation entscheidend dazu beitragen, die tatsächlich erbrachte Projektleistung nachvollziehbar und überzeugend darzustellen.

Die Dokumentation sollte deshalb nicht erst am Ende unter Zeitdruck zusammengestellt werden, sondern bereits während der Projektdurchführung vorbereitet und fortlaufend ergänzt werden.

Die IHK Hannover gibt für den Projektbericht einen Umfang von ca. 10 bis 15 Seiten vor. Anlagen wie beispielsweise Protokolle, Bedienungsanleitungen oder Bestellungen werden dabei nicht auf diese Seitenzahl angerechnet.

Die Angabe von ca. 10 bis 15 Seiten ist jedoch kein Ziel, die Dokumentation möglichst bereits nach 10 Seiten zu beenden. Der Umfang sollte sich aus einer vollständigen und nachvollziehbaren Darstellung des Projektes ergeben.

Gleichzeitig sollte die Dokumentation nicht künstlich auf 15 Seiten gestreckt werden. Große Bilder, unnötig breite Abstände oder inhaltliche Wiederholungen verbessern die Dokumentation nicht.

Für die Gestaltung nennt die IHK eine übliche Schriftgröße, beispielsweise Arial in Größe 10 bis 12. Für die Seitenränder werden links 2,5 cm und rechts 2,0 cm angegeben.

Die gewählte Schrift sollte gut lesbar sein und im gesamten Dokument möglichst einheitlich verwendet werden. Überschriften dürfen sich selbstverständlich deutlich vom Fließtext unterscheiden.

Die formalen Vorgaben sollten nicht durch besonders kleine Schrift, extrem geringe Abstände oder andere Gestaltungstricks umgangen werden, nur um mehr Inhalt auf weniger Seiten unterzubringen.

Der Projektbericht muss vom Prüfungsteilnehmer selbst erstellt werden.

Unterstützende Hilfsmittel dürfen verwendet werden, müssen aber transparent angegeben werden. Dies gilt inzwischen ausdrücklich auch für KI-Werkzeuge.

In der aktuellen „Bestätigung über die durchgeführte betriebliche Projektarbeit“ wird erklärt, dass die Arbeit selbstständig erstellt, nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet und die Nutzung von KI-Tools offengelegt wurde. Außerdem müssen Zitate und Übernahmen kenntlich gemacht sein.

KI darf daher beispielsweise bei Formulierungen, Ideenfindung, Rechtschreibkorrektur oder der Erstellung geeigneter Ersatzdarstellungen unterstützen. Die fachliche Projektleistung, die Entscheidungen und die dargestellten Arbeitsschritte müssen jedoch weiterhin der tatsächlich selbst durchgeführten Projektarbeit entsprechen.

Ein Anhang darf praxisbezogene Unterlagen enthalten, wenn diese für das Projekt erforderlich sind. Die IHK weist ausdrücklich darauf hin, dass der Anhang nicht unnötig aufgebläht werden soll und die beigefügten Unterlagen auf das notwendige Minimum zu beschränken sind.

Werden während der Projektdurchführung Abweichungen vom genehmigten Projektantrag notwendig, müssen diese in der Dokumentation angegeben und begründet werden.

Änderungen sind also nicht grundsätzlich problematisch. Problematisch wäre vielmehr, sie zu verschweigen. Für den Prüfungsausschuss muss nachvollziehbar sein, warum eine Planung geändert wurde und welche Auswirkungen dies auf die Durchführung hatte.

Die vollständige Projektdokumentation einschließlich aller Anlagen und der abschließenden „Bestätigung über die durchgeführte betriebliche Projektarbeit“ wird als eine einzige PDF-Datei eingereicht.

Die für unsere Prüfung geltende Empfängeradresse wird rechtzeitig im Unterricht bekanntgegeben. Zur Sicherheit ist die Abgabe-E-Mail zusätzlich per CC an mich zu senden. Entscheidend ist, dass die vollständige Dokumentation spätestens bis zum von der IHK genannten Fristende eingereicht wird.

Die IHK gibt außerdem vor, dass der Dateiname die PA-Bezeichnung, die Prüflingsnummer und den Namen enthalten muss. Die hierfür benötigten Angaben werden mit der Einladung zur schriftlichen Abschlussprüfung Teil 2 mitgeteilt.

Für unseren zuständigen Prüfungsausschuss lautet die PA-Bezeichnung ITSE_BW. Die endgültige Prüflingsnummer für die AP2 ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht bekannt und wird später von der IHK mitgeteilt. Bis dahin sollte mit einem deutlich erkennbaren Platzhalter gearbeitet werden.

Ein späterer Dateiname könnte beispielsweise nach diesem Muster aufgebaut sein:
ITSE_BW_[AP2-PRÜFLINGSNUMMER]_Max_Muster.pdf

Das Formblatt „Bestätigung über die durchgeführte betriebliche Projektarbeit“ muss am Ende der Dokumentation als letzte Seite nach den Anlagen eingefügt werden.

Das aktuelle Formblatt enthält neben der Bestätigung des Ausbildungs- beziehungsweise Praktikumsbetriebes auch die Eigenständigkeitserklärung des Prüfungsteilnehmers einschließlich der Offenlegung verwendeter KI-Tools.

Vor der Abgabe sollte deshalb besonders kontrolliert werden, ob das aktuelle Formblatt verwendet, vollständig ausgefüllt und an der richtigen Stelle in die endgültige PDF-Datei eingefügt wurde.

Aufbau der Projektdokumentation

Teilnehmer stellt mit beschrifteten Bausteinen den Aufbau einer Projektdokumentation nach

Für die Gliederung einer Projektdokumentation gibt es keine starre Kapitelreihenfolge, die für jedes Projekt gleichermaßen vorgeschrieben ist. Der Aufbau sollte sich am tatsächlichen Projekt orientieren und den Projektablauf für die Prüfer nachvollziehbar darstellen.

Bewährt hat sich eine Struktur, die von der Ausgangssituation über Planung, Recherche und Entscheidung bis zur Umsetzung, Prüfung und zum Projektabschluss führt. Je nach Projekt können einzelne Bereiche zusammengefasst, erweitert oder anders angeordnet werden.

Entscheidend ist, dass der fachliche und organisatorische Ablauf des Projektes deutlich wird und die eigenen Planungs- und Entscheidungsleistungen nachvollziehbar bleiben.

Zu Beginn sollte das Projekt kurz vorgestellt und in sein Umfeld eingeordnet werden. Dazu gehören beispielsweise der Auftraggeber beziehungsweise Kunde, der Einsatzbereich und der Anlass für das Projekt.

Anschließend wird der Ist-Zustand beschrieben. Hier wird dargestellt, welche technische oder organisatorische Ausgangssituation vorhanden ist und welche Probleme, Einschränkungen oder Anforderungen daraus entstehen.

Im Soll-Zustand wird festgelegt, welches Ergebnis mit dem Projekt erreicht werden soll. Dazu können funktionale, technische, wirtschaftliche und organisatorische Anforderungen gehören.

Ist- und Soll-Zustand sollten so konkret beschrieben werden, dass später überprüft werden kann, ob die geplanten Ziele tatsächlich erreicht wurden.

Vor der eigentlichen Umsetzung sollte dargestellt werden, wie das Projekt geplant wurde und welche Ressourcen dafür benötigt werden.

Dazu können beispielsweise Hardware, Software, Werkzeuge, Materialien, Personal, Zeitaufwand und Kosten gehören. Bei Bedarf sollten auch Abhängigkeiten, vorhandene Rahmenbedingungen oder besondere technische Anforderungen berücksichtigt werden.

Gerade bei technischen Projekten sollte erkennbar sein, dass die benötigten Ressourcen nicht nur aufgelistet, sondern bereits in der Planung sinnvoll berücksichtigt wurden.

Ein Projekt sollte nicht ausschließlich aus der Umsetzung einer bereits vollständig vorgegebenen Lösung bestehen. Wo sinnvoll, sollten mögliche Lösungsalternativen recherchiert und miteinander verglichen werden.

Der Vergleich kann technische, wirtschaftliche oder organisatorische Kriterien umfassen. Bei mehreren geeigneten Alternativen kann beispielsweise eine Nutzwertanalyse helfen, die Entscheidung nachvollziehbar zu begründen.

Die Entscheidung für eine bestimmte Lösung sollte sich aus den zuvor festgelegten Anforderungen und dem Vergleich ergeben. Dadurch wird deutlich, dass die Auswahl nicht willkürlich oder lediglich aus Gewohnheit getroffen wurde.

In diesem Abschnitt wird beschrieben, wie die zuvor geplante und ausgewählte Lösung tatsächlich umgesetzt wurde. Dabei sollten die wesentlichen Arbeitsschritte dargestellt und technisch begründet werden.

Die Dokumentation sollte jedoch kein vollständiges Arbeitstagebuch und keine Klick-für-Klick-Anleitung sein. Wichtig sind vor allem die Arbeitsschritte, Entscheidungen und technischen Zusammenhänge, die für das Verständnis des Projektes relevant sind.

Bei IT-Systemelektronikern sollte hier auch der für das Projekt relevante elektrotechnische Anteil ausreichend berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert werden.

Treten während der Umsetzung Probleme oder Abweichungen von der ursprünglichen Planung auf, sollten diese ebenfalls beschrieben und die daraus entstandenen Entscheidungen erläutert werden.

Nach der Umsetzung muss geprüft werden, ob die Lösung technisch funktioniert und die festgelegten Anforderungen erfüllt. Dazu können beispielsweise Funktionstests, Messungen, Testfälle oder eine Abnahme gehören.

Die Aussage „Das System funktioniert“ ist dabei wenig aussagekräftig. Besser ist es, nachvollziehbar zu beschreiben, was getestet wurde, wie geprüft wurde und welches Ergebnis dabei festgestellt wurde.

Anschließend sollte ein Soll-Ist-Vergleich erfolgen. Dabei werden die zu Beginn festgelegten Ziele mit dem tatsächlich erreichten Ergebnis verglichen. Abweichungen sollten nicht verschwiegen, sondern nachvollziehbar erklärt werden.

Zum Projektabschluss kann die Übergabe an den Kunden oder Auftraggeber gehören. Je nach Projekt können dabei beispielsweise eine Einweisung, die Übergabe technischer Unterlagen oder eine formale Abnahme dokumentiert werden.

Das Fazit fasst nicht einfach noch einmal den gesamten Projektablauf zusammen. Es sollte vielmehr das erreichte Ergebnis bewerten und aufzeigen, ob die wesentlichen Ziele des Projektes erfüllt wurden.

Auch Erfahrungen aus der Durchführung, besondere Erkenntnisse oder sinnvoll begründete Verbesserungsmöglichkeiten können hier genannt werden.

Ein Ausblick kann mögliche zukünftige Erweiterungen oder Weiterentwicklungen des Projektes beschreiben. Dabei sollte eindeutig zwischen bereits umgesetzten Bestandteilen und lediglich geplanten Möglichkeiten unterschieden werden.

Der Anhang gehört nicht mehr zum eigentlichen chronologischen Projektablauf, sondern ergänzt die Projektdokumentation um Unterlagen, die für das Verständnis, den Nachweis oder die spätere Prüfung des Projektes sinnvoll sind.

Dazu können beispielsweise umfangreichere Tabellen, Messprotokolle, Netzpläne, Konfigurationsauszüge, technische Zeichnungen, zusätzliche Screenshots, Abnahmeprotokolle oder andere projektrelevante Unterlagen gehören.

Der Anhang sollte nicht dazu verwendet werden, wesentliche fachliche Erklärungen aus dem Hauptteil auszulagern. Alles, was für das Verständnis der Vorgehensweise und der getroffenen Entscheidungen notwendig ist, gehört grundsätzlich in den eigentlichen Projektbericht.

Auf Inhalte im Anhang sollte im Haupttext eindeutig verwiesen werden, damit ein Prüfer erkennen kann, wann und warum eine dort abgelegte Unterlage für das Projekt relevant ist.

Fachlicher Inhalt und Projektcharakter

Teilnehmer misst an einem geöffneten Technikfach eines großen Roboters und zeigt damit Projektcharakter und fachlichen Inhalt

Eine gute Projektdokumentation beschreibt nicht nur, was durchgeführt wurde, sondern macht auch deutlich, warum bestimmte technische Entscheidungen getroffen wurden. Die fachliche Tiefe muss dabei zum jeweiligen Ausbildungsberuf passen.

Bei IT-Systemelektronikern ist insbesondere darauf zu achten, dass der elektrotechnische Anteil des Projekts ausreichend berücksichtigt und nachvollziehbar dokumentiert wird. Eine rein organisatorische Beschreibung oder eine überwiegend kaufmännische Betrachtung reicht dafür nicht aus.

Wichtig ist außerdem, technische Zusammenhänge nicht nur aufzuzählen, sondern dort zu erläutern, wo sie für die Durchführung oder eine Entscheidung relevant sind.

Ein Abschlussprojekt ist mehr als die bloße Abarbeitung eines Arbeitsauftrags. Wenn bereits zu Beginn vollständig feststeht, welche Lösung mit welchen Produkten und auf welche Weise umgesetzt werden soll, fehlt ein wesentlicher Teil des Projektcharakters.

Zum Projekt gehören eigene Überlegungen, Planung, Recherche, Bewertung von Alternativen und begründete Entscheidungen. Die Dokumentation sollte deshalb erkennen lassen, an welchen Stellen tatsächlich entschieden werden musste und welche fachlichen Gründe für die gewählte Lösung ausschlaggebend waren.

Die in der Dokumentation beschriebenen Tätigkeiten müssen grundsätzlich vom Prüfungsteilnehmer selbst durchgeführt worden sein. Unterstützungen durch Kollegen, Vorgesetzte oder externe Fachkräfte können notwendig und sinnvoll sein, müssen dann aber als solche erkennbar bleiben.

Es sollte nicht der Eindruck entstehen, fremde Arbeiten seien als eigene Projektleistung ausgegeben worden. Gleichzeitig ist es völlig legitim, erforderliche Tätigkeiten durch andere Fachkräfte durchführen zu lassen, wenn diese außerhalb der eigenen Befugnisse oder Qualifikation liegen. Entscheidend ist eine klare und ehrliche Abgrenzung der eigenen Leistung.

Technische Entscheidungen sollten möglichst nicht ohne nachvollziehbaren Vergleich getroffen werden. Vor einer Auswahl werden daher geeignete Alternativen recherchiert und anhand relevanter Kriterien gegenübergestellt.

Dabei muss nicht zwangsläufig das billigste oder technisch leistungsfähigste Produkt gewinnen. Entscheidend ist, welche Lösung die Anforderungen des konkreten Projekts insgesamt am besten erfüllt.

Eine gute Dokumentation zeigt deshalb nicht nur das gewählte Produkt oder Verfahren, sondern auch, welche ernsthaft in Betracht kommenden Alternativen geprüft wurden und warum diese letztlich weniger geeignet waren.

Eine Nutzwertanalyse kann verwendet werden, um mehrere Alternativen nach unterschiedlichen Kriterien möglichst nachvollziehbar miteinander zu vergleichen. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn nicht ein einzelner Wert wie der Preis allein über die Auswahl entscheiden kann.

Zunächst werden geeignete Bewertungskriterien festgelegt. Diese müssen einen echten Bezug zu den Anforderungen des Projekts besitzen. Je nach Projekt können dies beispielsweise Anschaffungskosten, Leistungsfähigkeit, Erweiterbarkeit, Energieverbrauch, Wartungsaufwand, Kompatibilität oder Ausfallsicherheit sein.

Da nicht jedes Kriterium gleich wichtig ist, werden die Kriterien anschließend gewichtet. Die Gewichtung sollte sachlich begründet werden und zu den zuvor festgelegten Anforderungen passen.

Danach werden alle betrachteten Alternativen anhand derselben Kriterien und nach demselben Bewertungsschema beurteilt. Die vergebenen Punkte sollten nachvollziehbar sein. Eine bloße Zahl ohne erkennbare Begründung besitzt nur geringe Aussagekraft.

Aus Gewichtung und Bewertung ergibt sich anschließend der jeweilige Nutzwert. Die gewählte Lösung sollte sich aus diesem Ergebnis nachvollziehbar ableiten lassen.

Eine Nutzwertanalyse darf jedoch nicht lediglich dazu dienen, eine bereits vorher feststehende Entscheidung nachträglich zu rechtfertigen. Werden Kriterien, Gewichtungen oder Bewertungen gezielt so gewählt, dass das gewünschte Produkt zwangsläufig gewinnt, verliert die Analyse ihren eigentlichen Zweck.

Technische Entscheidungen sollten in der Dokumentation grundsätzlich begründet werden. Aussagen wie „Produkt A wurde ausgewählt“ oder „Es wurde diese Lösung verwendet“ reichen allein nicht aus, wenn zuvor mehrere Möglichkeiten bestanden.

Der Prüfer sollte erkennen können, welche Anforderungen bestanden, welche Alternativen geprüft wurden und weshalb die gewählte Lösung unter diesen Bedingungen sinnvoll war.

Gerade solche Entscheidungen zeigen einen wesentlichen Teil der eigenständigen Projektleistung. Sie sollten deshalb nicht nur getroffen, sondern auch nachvollziehbar dokumentiert werden.

Titelseite, Kopf- und Fußzeilen

Teilnehmer klappt eine große Projektdokumentation auf und zeigt Titelseite, Kopfzeile und Fußzeile

Die Titelseite sollte die wichtigsten Angaben zur Projektarbeit übersichtlich zusammenfassen. Dazu gehören insbesondere der vollständige Projekttitel aus dem genehmigten Projektantrag, der Name des Prüfungsteilnehmers, der Ausbildungsberuf, der Projektbetrieb sowie der Zeitraum der Projektdurchführung.

Der Projekttitel sollte vollständig und unverändert aus dem genehmigten Projektantrag übernommen werden. Eine nachträgliche Verkürzung oder Umformulierung kann unnötige Unklarheiten darüber erzeugen, ob Dokumentation und genehmigtes Projekt tatsächlich zusammengehören.

Als Ausbildungsberuf ist die vollständige Berufsbezeichnung anzugeben, beispielsweise IT-Systemelektroniker.

Bei der IHK Hannover ist außerdem darauf zu achten, die für die AP2 vergebene Prüflingsnummer zu verwenden. Diese kann sich von der Prüflingsnummer der zuvor abgelegten AP1 unterscheiden. Ist die AP2-Prüflingsnummer bei der Erstellung der Titelseite noch nicht bekannt, sollte zunächst ein deutlich sichtbarer Platzhalter wie „PRÜFLINGSNUMMER AP2 EINFÜGEN“ verwendet und vor der Abgabe unbedingt ersetzt werden.

Ein Logo auf der Titelseite kann sinnvoll sein, sollte aber zum tatsächlichen Projektumfeld passen. Wird das Projekt im Praktikumsbetrieb durchgeführt, ist dessen Logo naheliegend. Findet die Projektdurchführung bei einem Kunden des Praktikumsbetriebes statt, kann gegebenenfalls auch dessen Logo verwendet werden.

Das Logo der IHK oder das Logo des Bildungsträgers sollte nicht allein deshalb verwendet werden, weil dort die Prüfung beziehungsweise Ausbildung organisiert wird. Entscheidend ist, welches Unternehmen tatsächlich zum Projekt gehört.

Vor der Verwendung eines Firmen- oder Kundenlogos sollte geprüft werden, ob dessen Nutzung erlaubt ist. Die entsprechenden Hinweise zum Urheberrecht und zu Nutzungsrechten gelten auch für Logos.

Die Titelseite darf optisch ansprechend gestaltet sein, sollte aber sachlich und übersichtlich bleiben. Auffällige Hintergründe, übermäßig große Grafiken oder eine sehr verspielte Gestaltung lenken eher vom eigentlichen Zweck einer technischen Projektdokumentation ab.

Kopf- und Fußzeilen können dazu genutzt werden, wichtige Informationen auf den Seiten einheitlich darzustellen. Typische Inhalte sind beispielsweise eine Kurzbezeichnung des Projektes, der Name des Prüfungsteilnehmers oder die Seitennummer.

Die Gestaltung sollte zurückhaltend bleiben. Kopf- und Fußzeilen sollen die Orientierung erleichtern und nicht durch zu viele Informationen, große Grafiken oder auffällige Gestaltungselemente vom Inhalt der Dokumentation ablenken.

Wird ein Logo in der Kopf- oder Fußzeile verwendet, sollte ausreichender Abstand zu den Seitenrändern eingehalten werden. Elemente, die auf dem Bildschirm bis unmittelbar an den Rand reichen, können beim Ausdruck auf einem anderen Drucker teilweise abgeschnitten werden.

Deshalb sollte die fertige Dokumentation vor der Abgabe nicht nur am Bildschirm kontrolliert, sondern nach Möglichkeit auch einmal probeweise gedruckt oder zumindest in der endgültigen PDF-Darstellung überprüft werden.

Die Titelseite unterscheidet sich häufig vom restlichen Dokument. Sie enthält beispielsweise keine sichtbare Seitennummer und unter Umständen auch keine normale Kopf- oder Fußzeile. Textverarbeitungsprogramme bieten dafür meist die Funktion „Erste Seite anders“ an.

Soll lediglich die Titelseite anders gestaltet werden, genügt diese Funktion häufig bereits. Kopf- und Fußzeilen können dadurch auf der ersten Seite ausgeblendet beziehungsweise getrennt von den folgenden Seiten gestaltet werden.

Soll dagegen beispielsweise erst der eigentliche Hauptteil nach dem Inhaltsverzeichnis mit Seite 1 beginnen, wird normalerweise ein Abschnittswechsel benötigt. Dadurch können verschiedene Bereiche desselben Dokumentes unterschiedliche Kopf- und Fußzeilen sowie eine eigene Seitennummerierung erhalten.

Abschnittswechsel sollten möglichst früh in der Dokumenterstellung geplant werden. Werden sie erst kurz vor der Abgabe nachträglich eingefügt, können sich Kopfzeilen, Fußzeilen und Seitennummerierungen unerwartet verändern.

Die verschiedenen Möglichkeiten der Seitennummerierung werden im folgenden Abschnitt „Inhaltsverzeichnis und Seitennummerierung“ genauer beschrieben.

Inhaltsverzeichnis und Seitennummerierung

Teilnehmer orientiert sich mit einem Inhaltsverzeichnis in einem Labyrinth aus nummerierten Dokumentseiten

Das Inhaltsverzeichnis sollte nicht manuell geschrieben werden. Moderne Textverarbeitungsprogramme können ein Inhaltsverzeichnis automatisch aus den verwendeten Überschriften erzeugen.

Voraussetzung dafür ist, dass die Überschriften im Dokument konsequent mit den vorgesehenen Formatvorlagen ausgezeichnet werden. Dadurch kann das Programm erkennen, welche Überschrift zu welcher Gliederungsebene gehört.

Der Vorteil eines automatisch erzeugten Inhaltsverzeichnisses besteht darin, dass sich Seitenzahlen und Überschriften nach Änderungen im Dokument aktualisieren lassen. Kurz vor der Abgabe sollte das Inhaltsverzeichnis deshalb noch einmal vollständig aktualisiert werden.

Ein manuell erstelltes Inhaltsverzeichnis birgt dagegen die Gefahr, dass nach späteren Änderungen falsche Seitenzahlen oder veraltete Überschriften enthalten bleiben.

Die Titelseite erhält normalerweise keine sichtbare Seitenzahl. Für die folgenden Seiten gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die Nummerierung sinnvoll zu beginnen.

Eine einfache Variante besteht darin, die Seitennummerierung technisch mit 0 beginnen zu lassen und gleichzeitig die Funktion „Erste Seite anders“ zu aktivieren. Dadurch bleibt die Titelseite ohne sichtbare Seitenzahl und die folgende Seite beginnt automatisch mit Seite 1.

Diese Lösung ist besonders geeignet, wenn bereits das Inhaltsverzeichnis als Seite 1 gezählt werden soll.

Soll dagegen erst der eigentliche Hauptteil nach dem Inhaltsverzeichnis mit Seite 1 beginnen, ist normalerweise ein Abschnittswechsel erforderlich. Der Hauptteil kann dann unabhängig von den vorherigen Seiten neu nummeriert werden.

Abschnittswechsel ermöglichen es, innerhalb eines Dokumentes unterschiedliche Kopf- und Fußzeilen oder voneinander unabhängige Seitennummerierungen zu verwenden.

Das ist beispielsweise dann notwendig, wenn Titelseite und Inhaltsverzeichnis anders behandelt werden sollen als der eigentliche Hauptteil der Projektdokumentation.

Nach einem Abschnittswechsel sollte geprüft werden, ob Kopf- und Fußzeilen weiterhin mit dem vorherigen Abschnitt verknüpft sind. Wird eine solche Verknüpfung nicht korrekt eingestellt, können Änderungen an einer Stelle unbeabsichtigt auch andere Bereiche des Dokumentes verändern.

Abschnittswechsel sollten deshalb nicht erst kurz vor der Abgabe eingefügt werden. Je früher die gewünschte Struktur eingerichtet wird, desto geringer ist die Gefahr, dass am Ende Seitennummerierungen oder Kopf- und Fußzeilen durcheinandergeraten.

Je nach Aufbau der Dokumentation kann es sinnvoll sein, den Anhang als eigenen Abschnitt zu behandeln. Dadurch können bei Bedarf eine eigene Seitennummerierung, eigene Kopf- und Fußzeilen oder ein separates Inhaltsverzeichnis verwendet werden.

Entscheidend ist, dass die gewählte Lösung eindeutig und durchgängig bleibt. Ein Prüfer muss ohne Mühe erkennen können, wo sich eine im Haupttext erwähnte Tabelle, Grafik oder andere Anlage befindet.

Wird für den Anhang eine eigene Nummerierung verwendet, sollte sie sich deutlich von der Nummerierung des Hauptteils unterscheiden und innerhalb des gesamten Anhangs konsequent beibehalten werden.

Die von der IHK geforderte „Bestätigung über die durchgeführte Arbeit“ wird als letzte Seite der Projektdokumentation eingefügt.

Diese Seite gehört nicht zum eigentlichen Inhalt der Projektdokumentation und sollte deshalb nicht als normaler Gliederungspunkt in das Inhaltsverzeichnis aufgenommen werden.

Falls für die Bestätigung eine andere Kopf- oder Fußzeile beziehungsweise keine sichtbare Seitennummer gewünscht ist, kann dafür ebenfalls ein eigener Abschnitt verwendet werden.

Seitenzahlen sollten niemals einzeln von Hand in die Fußzeilen geschrieben werden. Die automatische Seitennummerierung des Textverarbeitungsprogrammes verhindert, dass sich nach späteren Änderungen falsche Nummern ergeben.

Auch das Inhaltsverzeichnis sollte nach jeder größeren Änderung und unbedingt noch einmal unmittelbar vor der Abgabe aktualisiert werden.

Nach dem abschließenden Export in das PDF-Format sollte kontrolliert werden, ob die im Inhaltsverzeichnis genannten Seitenzahlen tatsächlich mit den Seiten im PDF übereinstimmen.

Besonders nach dem Einfügen oder Ändern von Abschnittswechseln sollte außerdem geprüft werden, ob Seitennummern, Kopfzeilen und Fußzeilen weiterhin an allen Stellen korrekt dargestellt werden.

Auch scheinbar kleine Fehler wie eine plötzlich sichtbare Seitenzahl auf der Titelseite oder eine erneut bei 1 beginnende Nummerierung mitten im Dokument fallen bei einer abschließenden Kontrolle schnell auf und sollten vor der Abgabe beseitigt werden.

Bilder, Tabellen und Anhang

Teilnehmer fährt in einem Kleinwagen mit einem Anhänger voller Bilder und Tabellen

Bilder und Tabellen sollten weder möglichst zahlreich im Hauptteil untergebracht noch vollständig in den Anhang ausgelagert werden. Entscheidend ist, an welcher Stelle sie für das Verständnis der Projektdokumentation den größten Nutzen haben.

Eine Dokumentation mit sehr vielen großen Bildern und Tabellen im Hauptteil kann schnell künstlich aufgebläht wirken. Umgekehrt ist es ebenfalls ungünstig, wenn der Hauptteil fast ausschließlich aus Fließtext besteht und sämtliche hilfreichen Abbildungen im Anhang versteckt werden.

Als einfache Grundregel gilt: Was unmittelbar zum Verständnis des gerade beschriebenen Inhaltes beiträgt, darf sinnvoll im Hauptteil stehen. Umfangreiche oder ergänzende Detailinformationen gehören eher in den Anhang.

Eine Abbildung im Hauptteil ist besonders sinnvoll, wenn sie einen beschriebenen Sachverhalt schneller oder eindeutiger verständlich macht.

Wird beispielsweise die Verkabelung oder Aufteilung eines Raumes beschrieben, kann ein kleiner Raumplan unmittelbar am zugehörigen Text hilfreich sein. Der Prüfer kann dadurch die räumlichen Zusammenhänge erfassen, ohne zunächst im Anhang nach einer passenden Darstellung suchen zu müssen.

Auch Geräte, Werkzeuge oder Bauteile, die nicht allgemein bekannt sind oder für das Verständnis des Projektes eine besondere Bedeutung besitzen, können in moderater Größe direkt im Hauptteil gezeigt und erläutert werden.

Abbildungen sollten dabei nicht unnötig groß dargestellt werden. Ein Bild sollte so groß sein, dass alle relevanten Informationen gut erkennbar sind, aber nicht mehr Platz einnehmen als für seinen Zweck erforderlich.

Bei einzelnen technischen Arbeitsschritten können mehrere kleine Bilder im Hauptteil sinnvoll sein, wenn sie unmittelbar den beschriebenen Arbeitsschritten zugeordnet werden.

Eine mögliche Gestaltung besteht beispielsweise aus einer zweispaltigen Tabelle ohne sichtbare Rahmenlinien. In der linken Spalte wird jeweils ein Arbeitsschritt beschrieben, in der rechten Spalte steht daneben ein kleines passendes Foto.

Bei der Beschreibung eines Crimp-Vorganges könnten so beispielsweise das Entmanteln des Kabels, das Ordnen der Adern, das Einführen in den Stecker und der eigentliche Crimp-Vorgang jeweils direkt mit einem passenden Bild verbunden werden.

Durch diese unmittelbare Zuordnung erfüllen die Bilder eine erklärende Funktion und wirken nicht wie nachträglich eingefügte Seitengestaltung.

Tabellen können technische oder wirtschaftliche Zusammenhänge oft übersichtlicher darstellen als längere Textpassagen. Auch hier sollte jedoch nur das im Hauptteil stehen, was für den unmittelbaren Projektablauf und die Entscheidungsfindung wichtig ist.

Eine Nutzwertanalyse gehört beispielsweise in den Hauptteil, da sie einen wesentlichen Bestandteil der Auswahl und Begründung einer Lösung darstellt.

Auch ein Soll-Ist-Vergleich kann gut in Tabellenform dargestellt werden. Dabei lassen sich die ursprünglich festgelegten Anforderungen und die tatsächlich erreichten Ergebnisse übersichtlich gegenüberstellen.

Sehr umfangreiche Messwerttabellen, vollständige Stücklisten, lange Portbelegungen oder andere Detailübersichten sollten dagegen eher in den Anhang ausgelagert werden.

Abbildungen und Tabellen sollten eindeutig nummeriert und mit einer kurzen, aussagekräftigen Beschriftung versehen werden.

Beispiele dafür sind „Abbildung 3: Raumplan der neuen Verkabelung“ oder „Tabelle 2: Nutzwertanalyse der untersuchten Switches“. Eine Beschriftung wie lediglich „Bild“ oder „Tabelle“ liefert dagegen keinen zusätzlichen Nutzen.

Wird im Text auf eine Abbildung oder Tabelle Bezug genommen, sollte die jeweilige Nummer genannt werden. Dadurch bleibt der Bezug auch dann eindeutig, wenn sich durch spätere Änderungen die Position innerhalb des Dokumentes verschiebt.

Die verwendete Nummerierung sollte innerhalb der gesamten Dokumentation einheitlich bleiben. Bei einem umfangreichen Anhang kann alternativ eine eigene Kennzeichnung wie beispielsweise „Abbildung A1“, „Abbildung A2“ und so weiter verwendet werden.

Der Anhang ist für ergänzende Unterlagen vorgesehen, die für die Nachvollziehbarkeit des Projektes sinnvoll sind, den Hauptteil aber unnötig verlängern oder den Lesefluss unterbrechen würden.

Dazu können beispielsweise größere Netzpläne, umfangreiche Messprotokolle, vollständige Konfigurationsauszüge, zusätzliche Screenshots, detaillierte Tabellen, technische Zeichnungen oder Abnahmeunterlagen gehören.

Der Anhang darf jedoch nicht dazu benutzt werden, wesentliche Projektinhalte aus dem Hauptteil auszulagern, nur um dort Seiten einzusparen. Alles, was zum Verständnis der Planung, Entscheidung, Umsetzung oder Bewertung des Projektes notwendig ist, muss weiterhin im eigentlichen Projektbericht nachvollziehbar beschrieben werden.

Unterlagen sollten nicht lediglich gesammelt und ohne Bezug an die Projektdokumentation angehängt werden. Wenn eine Abbildung, Tabelle oder andere Anlage für eine Aussage im Hauptteil relevant ist, sollte dort ausdrücklich darauf verwiesen werden.

Ein Hinweis wie „siehe Abbildung A4 im Anhang“ ermöglicht dem Prüfer, die betreffende Unterlage unmittelbar zu finden und ihren Zusammenhang mit dem beschriebenen Projektschritt zu erkennen.

Jeder Bestandteil des Anhangs sollte deshalb einen erkennbaren Zweck haben. Unterlagen, auf die weder im Text Bezug genommen wird noch deren Bedeutung für das Projekt nachvollziehbar ist, sollten kritisch auf ihre Notwendigkeit geprüft werden.

Bei einer größeren Anzahl von Abbildungen oder Tabellen kann ein eigenes Abbildungs- beziehungsweise Tabellenverzeichnis die Orientierung erleichtern.

Auch ein umfangreicher Anhang kann ein eigenes Inhaltsverzeichnis erhalten. Dies ist besonders sinnvoll, wenn viele unterschiedliche Anlagen enthalten sind und einzelne Unterlagen gezielt auffindbar sein sollen.

Solche Verzeichnisse sollten nach Möglichkeit automatisch aus den verwendeten Beschriftungen oder Formatvorlagen erzeugt werden. Dadurch lassen sich Nummerierungen und Seitenangaben nach späteren Änderungen einfacher aktualisieren.

Bei wenigen Abbildungen, Tabellen oder Anlagen ist ein zusätzliches Verzeichnis dagegen nicht zwingend sinnvoll. Die Dokumentation sollte nicht allein aus formalen Gründen mit weiteren Verzeichnissen aufgebläht werden.

Quellen und Zitate

Teilnehmer ordnet an einem Bach herausgefischte Zitat-Zettel den richtigen Quellen zu

Nicht jede fachliche Aussage in einer Projektdokumentation benötigt eine Quellenangabe. Wissen, das im Rahmen der Ausbildung, des Unterrichts oder der bisherigen Berufspraxis erworben wurde und aus eigenem Verständnis wiedergegeben wird, muss nicht mit der ursprünglichen Lernquelle belegt werden.

Allgemeines Fachwissen, beispielsweise grundlegende Netzwerktechnik oder die fachgerechte Montage eines Steckers an einem Netzwerkkabel, benötigt deshalb normalerweise keine Quellenangabe. Andernfalls müssten irgendwann Lehrbücher, Unterrichtsmaterialien oder sogar der Dozent als Quelle für gewöhnliches Fachwissen aufgeführt werden.

Eine Quelle ist dagegen erforderlich, wenn fremde Texte, konkrete Aussagen, technische Daten, Abbildungen, Statistiken oder andere Inhalte übernommen werden, die nicht aus der eigenen Projektarbeit oder dem eigenen Fachwissen stammen.

Auch eine Unterseite der eigenen Praktikums- oder Projektfirma kann eine sinnvolle Quelle sein. Wird beispielsweise die Firma zu Beginn der Dokumentation vorgestellt und stammen Angaben zu Unternehmensgröße, Leistungen oder Standorten vom Firmenauftritt, kann die entsprechende Unternehmensseite als Quelle angegeben werden.

Wird ein Text wörtlich aus einer fremden Quelle übernommen, muss eindeutig erkennbar sein, welche Passage das Zitat darstellt. Ein Zitat darf nicht so in den eigenen Text eingebaut werden, dass beim Lesen der Eindruck entsteht, die Formulierung stamme vom Verfasser der Projektdokumentation selbst.

Zusätzlich muss die Herkunft des Zitates so genau angegeben werden, dass ein Prüfer die verwendete Stelle nachvollziehen und bei Bedarf selbst auffinden kann. Eine pauschale Angabe wie „Quelle: Wikipedia“ oder „Quelle: Herstellerseite“ reicht dafür nicht aus.

Auch sinngemäß übernommene konkrete Informationen benötigen eine eindeutige Quellenangabe. Sie werden zwar nicht als wörtliches Zitat gekennzeichnet, ihre Herkunft muss aber trotzdem nachvollziehbar bleiben.

Bei Büchern oder anderen gedruckten Quellen muss die Angabe so genau sein, dass die verwendete Veröffentlichung eindeutig identifiziert werden kann. Dazu gehören insbesondere Autor, Titel, Verlag und verwendete Ausgabe beziehungsweise Auflage.

Bei einem konkreten Zitat oder einer übernommenen Aussage sollte zusätzlich die betreffende Seite angegeben werden. Bei Bedarf kann die Fundstelle noch genauer bezeichnet werden, beispielsweise durch Kapitel oder Abschnitt.

Gerade bei Fachbüchern ist die Angabe der verwendeten Ausgabe wichtig, da sich Seitenzahlen und Inhalte zwischen verschiedenen Auflagen unterscheiden können.

Bei einer Internetquelle reicht die Angabe einer allgemeinen Startseite nicht aus. Statt beispielsweise nur „www.wikipedia.de“ oder die Hauptseite eines Herstellers zu nennen, muss die konkrete Unterseite angegeben werden, auf der sich die verwendete Information befindet.

Wenn die Seite umfangreicher ist, sollte zusätzlich möglichst genau angegeben werden, in welchem Abschnitt sich die verwendete Information befindet. Eine Überschrift oder eine andere eindeutige Bezeichnung der Fundstelle kann dabei hilfreich sein.

Zu einer Internetquelle gehört außerdem das Datum des letzten Abrufes. Webseiten können nachträglich verändert, ergänzt oder vollständig entfernt werden. Das Abrufdatum dokumentiert deshalb, zu welchem Zeitpunkt die angegebene Quelle geprüft und verwendet wurde.

Eine KI ist dabei kein Ersatz für eine belastbare Fachquelle. Liefert ein KI-Werkzeug beispielsweise technische Daten oder konkrete Herstellerangaben, sollten diese anhand einer geeigneten Originalquelle überprüft und diese Quelle angegeben werden.

Internetadressen sollten im Quellenverzeichnis nicht einfach ungeprüft aus der Adresszeile des Browsers kopiert werden. Hinter einer eigentlichen Seitenadresse befinden sich häufig zusätzliche GET-Parameter, die beispielsweise der Navigation, einer Suche, einer Sitzung oder der statistischen Auswertung dienen und für das Auffinden der Quelle nicht notwendig sind.

Befinden sich hinter einem Fragezeichen zahlreiche zusätzliche Parameter, sollte geprüft werden, ob die Seite auch ohne diese Angaben erreichbar ist. Ist das der Fall, sollte die kürzere und übersichtlichere Adresse verwendet werden. Parameter dürfen jedoch nicht entfernt werden, wenn sie notwendig sind, um tatsächlich die verwendete Seite oder den betreffenden Inhalt aufzurufen.

Lange URLs können außerdem zusätzliche Informationen enthalten, die für die Quellenangabe nicht erforderlich sind und unter Umständen unbeabsichtigt Angaben über Suchvorgänge, vorherige Seitenaufrufe oder andere technische Parameter offenlegen. Auch deshalb sollte eine Internetadresse vor der Übernahme in die Dokumentation geprüft und möglichst auf die tatsächlich benötigten Bestandteile reduziert werden.

URLs sollten außerdem nicht unnötig als blau unterstrichene Hyperlinks formatiert werden. Die Projektdokumentation wird auch in gedruckter Form verwendet; dort bietet ein anklickbarer Hyperlink keinen Vorteil. Eine sachlich formatierte und gut lesbare Internetadresse ist deshalb zweckmäßiger.

Quellen können beispielsweise über ein Quellenverzeichnis oder über Fußnoten auf der betreffenden Seite angegeben werden. Wichtig ist vor allem, dass eindeutig erkennbar bleibt, welche Quelle zu welcher Aussage oder zu welchem Zitat gehört.

Bei Fußnoten steht die Quelleninformation unmittelbar auf der betreffenden Seite zur Verfügung. Bei einem Quellenverzeichnis muss im Text eine eindeutige Zuordnung zur entsprechenden Quellenangabe vorhanden sein. Eine bloße Sammlung von Büchern und Internetadressen am Ende der Dokumentation ohne Bezug zum verwendeten Inhalt ist nicht ausreichend.

Unabhängig von der gewählten Methode sollte die Zitierweise innerhalb der gesamten Dokumentation einheitlich verwendet werden.

Auch interne Unterlagen des Praktikumsbetriebes können als Quelle dienen, beispielsweise technische Dokumentationen, Arbeitsanweisungen, Netzwerkpläne oder andere für das Projekt bereitgestellte Informationen. Ihre Herkunft sollte nachvollziehbar angegeben werden, soweit dies ohne die Offenlegung vertraulicher Informationen möglich ist.

Bei internen Unterlagen ist besonders darauf zu achten, welche Informationen überhaupt in einer Prüfungsdokumentation veröffentlicht werden dürfen. Betriebsinterne, personenbezogene oder sicherheitsrelevante Angaben dürfen nicht allein deshalb übernommen werden, weil sie für die Projektarbeit zur Verfügung standen.

Fotos im Praktikumsbetrieb oder bei dessen Kunden dürfen nur nach vorheriger Rückfrage und ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt werden. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass auf den Aufnahmen keine personenbezogenen, vertraulichen oder sicherheitsrelevanten Informationen sichtbar werden, sofern deren Verwendung nicht ausdrücklich gestattet wurde.

Weitere Hinweise zum Umgang mit solchen Informationen folgen im Abschnitt „Datenschutz und Anonymisierung“.

Auch Bilder, Grafiken, Diagramme oder andere visuelle Inhalte können aus fremden Quellen stammen. In diesem Fall sollte eindeutig erkennbar sein, wer den Inhalt erstellt hat und woher er stammt. Das gilt sowohl für Abbildungen in der Projektdokumentation als auch für Bilder im Anhang oder in der späteren Präsentation.

Im Fachgespräch kann durchaus gefragt werden, ob eine Abbildung selbst erstellt wurde. Wer fremde Bilder verwendet, sollte deshalb deren Herkunft kennen und die Nutzung nachvollziehbar belegen können.

Selbst erstellte Grafiken, Diagramme oder andere Abbildungen können entsprechend als eigene Darstellung gekennzeichnet werden. Bei Screenshots sollte ebenfalls nachvollziehbar sein, ob sie selbst im Rahmen des Projektes erstellt oder aus einer fremden Quelle übernommen wurden.

Die Bezeichnung „Stock-Foto“ bedeutet nicht, dass ein Bild frei verwendet werden darf. Stock-Fotos sind lediglich bereits produzierte Bilder, die zur weiteren Nutzung angeboten werden. Ob und unter welchen Bedingungen sie verwendet werden dürfen, hängt von der jeweiligen Lizenz ab.

Bei fremden Abbildungen müssen deshalb sowohl die Quelle als auch die jeweiligen Nutzungsbedingungen beachtet werden. Genauere Hinweise dazu folgen im Abschnitt zum Urheberrecht.

Datenschutz und Anonymisierung

Teilnehmer schleicht vermummt durch eine nächtliche Gasse mit Überwachungskameras

In einer Projektdokumentation dürfen keine personenbezogenen, vertraulichen oder sicherheitsrelevanten Informationen veröffentlicht werden, wenn dafür keine ausdrückliche Erlaubnis besteht.

Dazu gehören beispielsweise Namen, Anschriften, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Benutzernamen, Zugangsdaten oder andere Informationen, die Rückschlüsse auf Personen oder interne Abläufe ermöglichen.

Auch technische Angaben können schützenswert sein. Dazu zählen beispielsweise interne IP-Adressen, Hostnamen, Netzwerkstrukturen, Zugangspunkte, Serverbezeichnungen oder andere Informationen, die für Außenstehende nicht bestimmt sind.

Screenshots und Fotos sollten vor der Verwendung sorgfältig geprüft werden. Häufig befinden sich darauf mehr Informationen, als auf den ersten Blick auffallen.

In Screenshots können beispielsweise Benutzernamen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen, Dateipfade, Kundennamen, Zugangsdaten oder andere interne Informationen sichtbar sein. Solche Angaben müssen vor der Verwendung entfernt, unkenntlich gemacht oder durch neutrale Werte ersetzt werden.

Fotos im Praktikumsbetrieb oder bei dessen Kunden dürfen nur nach vorheriger Rückfrage und ausdrücklicher Erlaubnis angefertigt werden. Auch bei erlaubten Aufnahmen muss anschließend geprüft werden, welche Informationen tatsächlich in der Projektdokumentation gezeigt werden dürfen.

Wenn technische Daten für das Verständnis der Projektarbeit notwendig sind, aber nicht im Original veröffentlicht werden dürfen, können sie anonymisiert oder durch neutrale Beispielwerte ersetzt werden.

Dabei sollte die technische Aussage erhalten bleiben. Eine Netzwerkkonfiguration kann beispielsweise so verändert werden, dass die Struktur und die fachliche Entscheidung nachvollziehbar bleiben, ohne die tatsächlichen internen Adressen oder Bezeichnungen des Unternehmens offenzulegen.

Anonymisierte oder veränderte Angaben sollten so gekennzeichnet werden, dass für den Prüfer erkennbar ist, dass es sich nicht um die tatsächlichen Originaldaten handelt.

Nicht nur personenbezogene Daten können problematisch sein. Auch Betriebsgeheimnisse, interne Abläufe, technische Sicherheitsmaßnahmen, Zugangskonzepte, Kundendaten oder andere vertrauliche Unternehmensinformationen dürfen nicht ungeprüft in eine Projektdokumentation übernommen werden.

Im Zweifel sollte vor der Verwendung mit dem Praktikumsbetrieb geklärt werden, welche Informationen veröffentlicht werden dürfen und welche anonymisiert, verändert oder vollständig weggelassen werden müssen.

Eine Projektdokumentation muss fachlich nachvollziehbar sein, darf dafür aber keine vertraulichen Informationen unnötig offenlegen.

Wenn Originalfotos, Screenshots oder interne Darstellungen aus Datenschutz-, Sicherheits- oder Geheimhaltungsgründen nicht verwendet werden dürfen, kann eine Ersatzdarstellung sinnvoll sein.

Dabei kann beispielsweise ein vergleichbarer Aufbau nachgestellt, eine schematische Zeichnung erstellt oder eine neutrale beziehungsweise KI-generierte Darstellung verwendet werden. Entscheidend ist, dass dadurch keine nicht durchgeführte Projektleistung vorgetäuscht wird.

Ersatzdarstellungen sollten eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Der Prüfer muss erkennen können, dass es sich nicht um ein Originalbild aus dem tatsächlichen Projektumfeld handelt.

Datenschutz und Urheberrecht betreffen unterschiedliche Fragen und müssen deshalb getrennt geprüft werden. Beim Datenschutz geht es darum, welche Informationen auf einem Bild, Screenshot oder in einem Dokument zu sehen sind. Beim Urheberrecht geht es darum, wer den verwendeten Inhalt erstellt hat und ob er verwendet werden darf.

Ein selbst erstellter Screenshot kann daher beim Urheberrecht unproblematisch sein, aber trotzdem personenbezogene oder vertrauliche Daten zeigen. Umgekehrt kann ein fremdes Bild keinerlei sensible Daten enthalten und trotzdem urheberrechtlich geschützt sein.

Vor der Verwendung von Bildern, Screenshots oder anderen fremden Inhalten sollten deshalb immer beide Fragen geprüft werden: „Darf der Inhalt generell gezeigt werden?“ und „Darf der Inhalt von mir verwendet werden?“

Urheberrecht

Teilnehmer im Fitness-Center nutzt sein Uhr-Heber-Recht

Das Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen. Es entsteht automatisch mit der Erstellung eines schutzfähigen Werkes. Eine Anmeldung, Registrierung oder Gebühr ist dafür in Deutschland nicht erforderlich.

Urheber ist grundsätzlich die Person, die das Werk geschaffen hat. Das Urheberrecht selbst kann zu Lebzeiten grundsätzlich nicht einfach auf eine andere Person übertragen werden. Der Urheber kann anderen Personen oder Unternehmen jedoch Nutzungsrechte einräumen und damit erlauben, das Werk unter bestimmten Bedingungen zu verwenden.

Das Urheberrecht endet auch nicht mit dem Tod des Urhebers. Die urheberrechtliche Schutzfrist beträgt grundsätzlich 70 Jahre nach dessen Tod. Bei gemeinsam geschaffenen Werken mehrerer Miturheber richtet sich diese Frist grundsätzlich nach dem zuletzt verstorbenen Miturheber. Anschließend kann das Werk gemeinfrei werden.

Wer eigene Werke erstellt, sollte geeignete Nachweise über deren Entstehung aufbewahren. Bei Bildern können dies beispielsweise Originaldateien, Rohdateien oder Dateien mit vorhandenen Ebenen sein. Bei Texten oder anderen Arbeiten können Entwurfsstände, Versionshistorien oder andere nachvollziehbare Entstehungsnachweise hilfreich sein.

Urheberrechtlich geschützte Inhalte beschränken sich nicht auf Bücher, Musik oder professionelle Fotografien. Auch Texte, Fotos, Grafiken, Zeichnungen, Diagramme, Präsentationen, Software oder andere kreative Werke können geschützt sein.

Auch Inhalte, die lediglich als Bestandteil einer Webseite, eines Datenblattes oder einer Präsentation erscheinen, dürfen deshalb nicht automatisch übernommen werden. Entscheidend ist nicht, wie leicht ein Inhalt kopiert werden kann, sondern ob für seine Verwendung die notwendigen Rechte bestehen.

Bei Logos, Produktabbildungen und ähnlichem Material können neben dem Urheberrecht zusätzlich weitere Schutzrechte eine Rolle spielen. Solche Inhalte sollten deshalb ebenfalls nicht ungeprüft übernommen werden.

Dass ein Bild, eine Grafik oder ein Text frei im Internet aufgerufen werden kann, bedeutet nicht, dass dieser Inhalt auch frei verwendet werden darf. Die öffentliche Zugänglichkeit eines Werkes ist keine automatische Nutzungserlaubnis.

Auch eine Bildersuche über eine Suchmaschine liefert zunächst nur Fundstellen. Der Umstand, dass ein Bild beispielsweise über Google gefunden wurde, sagt nichts darüber aus, welche Nutzungsrechte dafür gelten.

Vor der Übernahme eines fremden Inhaltes muss deshalb geprüft werden, wer ihn erstellt hat und unter welchen Bedingungen er verwendet werden darf.

Kurz gesagt: „Im Internet gefunden“ beschreibt den Fundort, nicht die Nutzungserlaubnis.

Eine korrekte Quellenangabe und die Berechtigung zur Verwendung eines Inhaltes sind zwei unterschiedliche Dinge. Die Angabe des Urhebers oder der Internetseite macht eine ansonsten unzulässige Verwendung nicht automatisch zulässig.

Die Quellenangabe beantwortet die Frage, woher ein Inhalt stammt. Das Urheberrecht beantwortet zusätzlich die Frage, ob und unter welchen Bedingungen dieser Inhalt verwendet werden darf.

Deshalb genügt es beispielsweise nicht, unter ein fremdes Foto lediglich „Quelle: Hersteller XY“ zu schreiben. Zusätzlich muss geklärt sein, ob das Foto für die vorgesehene Verwendung genutzt werden darf.

Der Begriff „Stock-Foto“ bedeutet nicht, dass ein Bild kostenlos oder frei von Urheberrechten ist. Stock-Fotos sind bereits produzierte Bilder, die für eine spätere Nutzung angeboten werden.

Ob ein Stock-Foto verwendet werden darf, richtet sich nach der jeweiligen Lizenz. Manche Bilder dürfen kostenlos genutzt werden, andere nur nach Erwerb einer Lizenz. Auch Anforderungen wie eine Namensnennung des Urhebers oder Einschränkungen bestimmter Nutzungsarten können Bestandteil einer Lizenz sein.

Vor der Verwendung sollte deshalb nicht nur geprüft werden, woher das Bild stammt, sondern auch, welche Lizenzbedingungen für genau dieses Bild gelten.

In Projektdokumentationen werden häufig Bilder, Grafiken, Logos, Datenblätter oder andere Materialien des Praktikumsbetriebes beziehungsweise eines Herstellers verwendet. Auch solche Inhalte sind nicht automatisch frei verwendbar.

Bei internem Firmenmaterial sollte geklärt werden, ob es in einer Prüfungsdokumentation oder Präsentation verwendet werden darf. Bei Herstellerbildern oder Grafiken sollte geprüft werden, ob der Hersteller deren Verwendung erlaubt und unter welchen Bedingungen dies geschieht.

Auch ein Firmenlogo sollte nicht allein deshalb übernommen werden, weil der Teilnehmer für dieses Unternehmen tätig ist. Im Zweifel sollte vorher eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden.

Besonders bei Musik wird häufig übersehen, dass ein altes und inzwischen gemeinfreies Werk nicht automatisch bedeutet, dass jede vorhandene Aufnahme dieses Werkes ebenfalls frei verwendet werden darf.

Die Komposition eines klassischen Musikstückes kann beispielsweise längst gemeinfrei sein. Wird dieses Stück jedoch von einem modernen Orchester neu eingespielt, entstehen an dieser Darbietung und Aufnahme eigene Schutzrechte der beteiligten ausübenden Künstler beziehungsweise des Tonträgerherstellers.

Das Orchester erhält dadurch nicht nachträglich das Urheberrecht an der ursprünglichen Komposition. Geschützt ist vielmehr die neue Darbietung beziehungsweise Aufnahme durch sogenannte Leistungsschutzrechte.

Deshalb gilt auch hier: Ein gemeinfreies Werk bedeutet nicht automatisch, dass jede Wiedergabe oder Aufnahme dieses Werkes gemeinfrei ist.

Teilnehmer können nicht nur fremde Urheberrechte beachten müssen, sondern selbst Urheber eigener Werke sein. Dazu können beispielsweise selbst verfasste Texte, eigene Fotografien, Grafiken, Zeichnungen oder aufwendig selbst erstellte Darstellungen gehören.

Für das Entstehen des Urheberrechts ist keine Anmeldung notwendig. Entscheidend ist, dass tatsächlich ein eigenes schutzfähiges Werk geschaffen wurde.

Originaldateien, Rohmaterial, Entwürfe oder Zwischenstände sollten nach Möglichkeit aufbewahrt werden. Sie können später dabei helfen, die eigene Erstellung eines Werkes nachvollziehbar zu machen.

Auch wenn ein eigenes Werk im Rahmen eines Praktikums oder einer betrieblichen Tätigkeit entstanden ist, können zusätzlich arbeitsvertragliche oder betriebliche Regelungen zur Nutzung eine Rolle spielen. Die Frage, wer Urheber ist, und die Frage, wer ein Werk verwenden darf, sind deshalb nicht immer identisch.

Die Beachtung des Urheberrechts endet nicht mit der schriftlichen Projektdokumentation. Auch in der späteren Präsentation dürfen fremde Bilder, Grafiken, Texte oder andere Inhalte nicht ungeprüft verwendet werden.

Ein Bild, das in der Dokumentation nicht ohne entsprechende Nutzungsrechte verwendet werden darf, wird nicht dadurch zulässig, dass es stattdessen auf einer Präsentationsfolie erscheint.

Im Fachgespräch kann außerdem nach der Herkunft verwendeter Abbildungen gefragt werden. Deshalb sollte bei jedem fremden Inhalt bekannt sein, wer ihn erstellt hat, woher er stammt und auf welcher Grundlage er verwendet wurde.

Die einfachste Lösung ist häufig, geeignete Grafiken, Diagramme, Fotos oder schematische Darstellungen selbst zu erstellen. Auch dabei müssen selbstverständlich Datenschutz, Geheimhaltung und andere betriebliche Vorgaben beachtet werden.

Schreibstil und Zeitform

Teilnehmer überlegt anhand eines Kompasses in einer Denkblase, welche Zeitform und welcher Schreibstil passend sind

Die Projektdokumentation richtet sich an fachkundige Prüfer mit IT-Kenntnissen. Diese kennen jedoch weder das konkrete Projekt noch dessen betriebliches Umfeld und müssen die beschriebenen Zusammenhänge allein anhand der Dokumentation nachvollziehen können.

Allgemeines IT-Grundwissen muss deshalb nicht unnötig erklärt werden. Einem IT-Prüfer muss beispielsweise nicht erläutert werden, was WLAN, eine IP-Adresse oder ein Switch ist. Projektspezifische Begriffe, interne Bezeichnungen, besondere technische Verfahren oder Abkürzungen, die ohne Kenntnis des konkreten Projekts nicht selbstverständlich sind, müssen dagegen kurz erläutert werden.

Als Grundregel gilt: Nicht Grundlagenwissen erklären, sondern Projektwissen vermitteln.

Eine Projektdokumentation ist ein technisches Dokument und kein Erlebnisbericht. Die Formulierungen sollten daher sachlich, präzise und fachlich gehalten sein.

Umgangssprachliche Formulierungen, unnötige Ausschmückungen oder persönliche Wertungen sollten vermieden werden. Technische Aussagen müssen möglichst eindeutig sein. Statt beispielsweise zu schreiben, eine Lösung sei „besser“, sollte erläutert werden, welche konkreten technischen oder wirtschaftlichen Eigenschaften für diese Bewertung ausschlaggebend sind.

Fachsprache sollte dort verwendet werden, wo sie sinnvoll ist. Eine möglichst große Anzahl komplizierter Fachbegriffe macht einen Text jedoch nicht automatisch fachlich besser. Das könnte vielmehr dazu führen, dass Sie im Fachgespräch Ihrer Abschlussprüfung genau zu diesen Begriffen tiefergehend befragt werden. Für die Projektdokumentation ist eine verständliche und technisch korrekte Darstellung entscheidend.

Im Hauptteil der Projektdokumentation sollte weitgehend auf die Ich-Form verzichtet und neutral formuliert werden.

Statt beispielsweise „Ich habe den Server installiert“ kann formuliert werden: „Der Server wurde installiert.“

Ausnahmen sind insbesondere Abschnitte, in denen eine persönliche Darstellung sinnvoll ist. Dazu können beispielsweise eine kurze Vorstellung der eigenen Person sowie persönliche Bewertungen im Fazit gehören.

Die neutrale Formulierung darf jedoch nicht dazu führen, dass unklar wird, welche Arbeiten selbst durchgeführt wurden. Die eigene Projektleistung muss aus der Dokumentation weiterhin eindeutig hervorgehen.

Die eigentliche Projektdokumentation beschreibt ein bereits durchgeführtes Projekt. Die Durchführung wird deshalb grundsätzlich in der Vergangenheitsform beschrieben.

Formulierungen wie „Der Server wird installiert“ erwecken den Eindruck, die betreffende Tätigkeit finde gerade statt oder stehe noch bevor. Nach abgeschlossener Durchführung ist beispielsweise „Der Server wurde installiert“ passend.

Eine andere Zeitform ist dort sinnvoll, wo tatsächlich über gegenwärtige Zustände oder zukünftige Entwicklungen gesprochen wird. Dies betrifft beispielsweise die Vorstellung eines bestehenden Unternehmens oder einen Ausblick auf geplante Erweiterungen im Fazit.

Die Zielgruppe Ihrer Projektdokumentations ist der IHK-Prüfungsausschuss. Übliche Fachbegriffe aus dem jeweiligen IT-Beruf können vorausgesetzt werden. Die Dokumentation sollte deshalb nicht zu einem Stichwortverzeichnis für allgemeines IT-Grundwissen werden.

Anders sieht es bei Begriffen aus, die speziell im Unternehmen, beim Kunden, für ein bestimmtes Produkt oder ausschließlich im Zusammenhang mit dem konkreten Projekt verwendet werden. Solche Begriffe müssen so erläutert werden, dass auch ein fachkundiger Prüfer ohne vorherige Projektkenntnis den weiteren Text verstehen kann.

Weniger gebräuchliche Abkürzungen sollten bei ihrem ersten Auftreten ausgeschrieben und anschließend in Klammern angegeben werden. Danach kann im weiteren Text die Abkürzung verwendet werden.

Sätze sollten so formuliert sein, dass ihre technische Aussage eindeutig erkennbar ist. Sehr lange Schachtelsätze erschweren das Verständnis und erhöhen gleichzeitig die Gefahr von Formulierungsfehlern.

Aussagen sollten möglichst immer konkret sein. Formulierungen wie „es gab Probleme“, „das Gerät funktionierte nicht richtig“ oder „die Verbindung war schlecht“ liefern nur wenig technische Information. Sinnvoller ist es, das beobachtete Verhalten, die ermittelte Ursache und gegebenenfalls die durchgeführte Maßnahme nachvollziehbar zu beschreiben.

Gleichzeitig sollte nur das ausführlich beschrieben werden, was für das Verständnis des Projekts und die Bewertung der eigenen Leistung relevant ist. Eine gute Dokumentation ist nicht die längstmögliche, sondern eine fachlich aussagekräftige und verständliche Darstellung des Projekts.

Rechtschreibung, Formulierungen und KI

Teilnehmer überarbeitet seine Projektdokumentation mit Wörterbuch, Laptop und KI-Roboter in Bereitschaft

Die Rechtschreibung wird bei der Projektdokumentation nicht als eigenständiges Bewertungskriterium geprüft. Daraus sollte jedoch keinesfalls geschlossen werden, dass Rechtschreib- und Grammatikfehler ohne Bedeutung sind.

Bewertet wird unter anderem die Lesbarkeit der Dokumentation. Häufige Fehler, unvollständige Sätze oder ein schwer verständlicher Satzbau können die Lesbarkeit deutlich verschlechtern und sich dadurch indirekt auf die Bewertung auswirken.

Eine automatische Rechtschreibprüfung sollte deshalb immer genutzt werden. Sie ersetzt jedoch kein sorgfältiges Korrekturlesen, da sie beispielsweise korrekt geschriebene, aber im Zusammenhang falsche Wörter oder unverständliche Formulierungen nicht zuverlässig erkennt.

Vor der Abgabe sollte die Dokumentation nach Möglichkeit von mindestens einer weiteren Person gelesen werden. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, auch jemanden einzubeziehen, der nicht tief im jeweiligen IT-Fachgebiet steckt.

Wer selbst lange an einem Text gearbeitet hat, liest häufig das, was eigentlich dort stehen sollte, und übersieht dadurch eigene Fehler. Fachkundige Leser konzentrieren sich außerdem oft stärker auf den technischen Inhalt als auf die sprachliche Darstellung.

Eine fachfremdere Person bemerkt dagegen häufig besonders gut, wenn Sätze unnötig kompliziert aufgebaut sind, Gedankensprünge enthalten oder eine Aussage trotz korrekter Fachbegriffe nur schwer verständlich ist. Solche Rückmeldungen können die Lesbarkeit der Dokumentation deutlich verbessern.

Wichtiger Hinweis: Mitglieder des zuständigen Prüfungsausschusses dürfen nicht um eine Korrekturlesung oder inhaltliche Beratung zur eigenen Projektdokumentation gebeten werden. Eine Ausnahme besteht im Rahmen meines Unterrichts: Da ich die Dokumentationen meiner Teilnehmer vor der Abgabe unterstützend gegenlese, bin ich bei deren anschließender Bewertung im Prüfungsausschuss nicht beteiligt. Auf diese Weise wird ein möglicher Interessenkonflikt vermieden.

Ein technisch korrekter Inhalt ist wichtig, sollte aber auch klar und verständlich formuliert sein. Sehr lange Schachtelsätze, unnötige Wiederholungen oder ungenaue Aussagen erschweren das Lesen und können dazu führen, dass fachlich richtige Inhalte schlechter verstanden werden.

Nach dem Schreiben sollte deshalb nicht nur nach Rechtschreibfehlern gesucht werden. Auch Satzbau, Wortwahl und Verständlichkeit sollten geprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.

Hilfreich kann es sein, einen komplizierten Satz probeweise kürzer zu formulieren oder auf mehrere Sätze aufzuteilen. Dabei darf die technische Aussage jedoch nicht verändert oder vereinfacht werden, wenn dadurch wichtige Informationen verloren gehen.

KI-Werkzeuge können bei der Erstellung einer Projektdokumentation sinnvoll unterstützen. Dazu gehören beispielsweise Hilfe bei Formulierungen, Ideenfindung, Strukturierung, Rechtschreibkorrektur oder das verständlichere Umformulieren selbst verfasster Texte.

Besonders sinnvoll ist der Einsatz, wenn die fachlichen Inhalte bereits vom Prüfungsteilnehmer selbst festgelegt wurden und KI lediglich dabei hilft, diese sauberer und verständlicher darzustellen. Die technische Aussage sollte immer aus der tatsächlich durchgeführten Projektarbeit stammen.

KI kann außerdem für schematische Darstellungen oder Ersatzbilder verwendet werden, wenn aus Datenschutz-, Sicherheits- oder Geheimhaltungsgründen keine Originalaufnahmen aus dem Projektumfeld verwendet werden dürfen. Solche Darstellungen müssen eindeutig als Ersatzdarstellung beziehungsweise als KI-generiert gekennzeichnet werden.

Ein Ersatzbild darf lediglich veranschaulichen, was aus nachvollziehbaren Gründen nicht im Original gezeigt werden kann. Es darf keine nicht durchgeführte Projektleistung vortäuschen.

Der Einsatz von KI entbindet nicht von der eigenen Verantwortung für den Inhalt der Projektdokumentation. Jede von einer KI vorgeschlagene technische Aussage muss fachlich geprüft werden, bevor sie übernommen wird.

KI darf keine nicht durchgeführten Arbeitsschritte, Messergebnisse, Entscheidungen oder Projektergebnisse erfinden. Auch eine sprachlich überzeugende Formulierung bleibt falsch, wenn der zugrunde liegende Inhalt nicht stimmt oder im Projekt tatsächlich nicht durchgeführt wurde.

Die Projektdokumentation muss weiterhin die eigene Projektleistung widerspiegeln. KI darf die Darstellung dieser Arbeit verbessern, sie darf die eigene Projektarbeit jedoch nicht ersetzen.

Bei der IHK Hannover muss die Nutzung von KI-Werkzeugen inzwischen offengelegt werden. In der aktuellen „Bestätigung über die durchgeführte betriebliche Projektarbeit“ wird ausdrücklich bestätigt, dass verwendete KI-Tools angegeben wurden.

Deshalb sollten eingesetzte KI-Hilfen von Beginn an dokumentiert werden. Das gilt nicht nur für Textunterstützung, sondern auch für KI-generierte Bilder, Grafiken oder andere Inhalte.

Abschließende Qualitätskontrolle

Teilnehmer prüft am Schreibtisch eine Projektdokumentation mit einer Checkliste

Vor der Abgabe sollte die Dokumentation noch einmal vollständig aus Sicht eines Prüfers gelesen werden. Dabei ist zu prüfen, ob der Projektablauf von der Ausgangssituation über Planung und Entscheidung bis zur Umsetzung, Prüfung und zum Abschluss nachvollziehbar dargestellt wird.

Besonders wichtig ist, dass wesentliche Entscheidungen begründet werden und nicht nur beschrieben wird, was durchgeführt wurde. Auch aufgetretene Probleme, Abweichungen vom Projektantrag sowie deren Lösungen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Der Soll-Ist-Vergleich sollte erkennen lassen, welche ursprünglich festgelegten Ziele tatsächlich erreicht wurden und an welchen Stellen es gegebenenfalls begründete Abweichungen gab.

Noch vorhandene Platzhalter müssen vor der Abgabe vollständig ersetzt werden. Besonders die erst später mitgeteilte AP2-Prüflingsnummer darf weder auf der Titelseite noch im Dateinamen vergessen werden.

Der vollständige genehmigte Projekttitel, der Ausbildungsberuf, der Name des Prüfungsteilnehmers, der Projektdurchführungszeitraum und die Angaben zum Praktikums- beziehungsweise Projektbetrieb sollten ebenfalls noch einmal kontrolliert werden.

Sinnvoll ist eine gezielte Suche nach Begriffen wie „PLATZHALTER“, „TODO“, „XXX“ oder anderen Markierungen, die während der Erstellung verwendet wurden. Ein auffälliger Platzhalter ist nur dann hilfreich, wenn er am Ende tatsächlich entfernt wird.

Nach allen letzten Änderungen muss das automatische Inhaltsverzeichnis noch einmal vollständig aktualisiert werden. Gleiches gilt für eventuell vorhandene Abbildungs-, Tabellen- oder Anhangsverzeichnisse.

Anschließend sollte kontrolliert werden, ob die angegebenen Seitenzahlen tatsächlich mit den entsprechenden Seiten übereinstimmen und ob die Nummerierung an der vorgesehenen Stelle beginnt.

Auch Titelseite, Abschnittswechsel, Kopf- und Fußzeilen sollten noch einmal geprüft werden. Besonders nach nachträglichen Änderungen kann sich eine Seitennummerierung unbeabsichtigt verändern oder mitten im Dokument erneut bei 1 beginnen.

Alle Abbildungen und Tabellen sollten lesbar, sinnvoll platziert, eindeutig nummeriert und mit einer aussagekräftigen Beschriftung versehen sein.

Bei Verweisen wie „siehe Abbildung A4 im Anhang“ sollte geprüft werden, ob die bezeichnete Abbildung tatsächlich vorhanden ist und die Nummer nach späteren Änderungen noch stimmt.

Der Anhang sollte nur Unterlagen enthalten, die für das Projekt tatsächlich relevant sind. Umgekehrt dürfen wesentliche fachliche Informationen nicht ausschließlich im Anhang versteckt sein, wenn sie zum Verständnis des Hauptteils notwendig sind.

Fremde Texte, Bilder, Grafiken und andere übernommene Inhalte müssen eindeutig gekennzeichnet und mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe versehen sein. Internetquellen sollten noch einmal auf vollständige Fundstelle, sinnvolle URL und Abrufdatum geprüft werden.

Ebenso sollte jede Abbildung, jeder Screenshot und jedes Dokument noch einmal auf personenbezogene, vertrauliche oder sicherheitsrelevante Informationen geprüft werden. Benutzernamen, E-Mail-Adressen, Kundendaten, IP-Adressen, Zugangsdaten oder andere interne Angaben dürfen nicht versehentlich veröffentlicht werden.

Datenschutz und Urheberrecht müssen dabei getrennt betrachtet werden: Darf der Inhalt generell gezeigt werden? und Darf der Inhalt von mir verwendet werden?

Rechtschreib- und Grammatikprüfung sollten abschließend noch einmal über das gesamte Dokument durchgeführt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob Sätze verständlich formuliert sind und unnötig komplizierte Schachtelsätze vermieden wurden.

Besonders sinnvoll ist eine abschließende Korrekturlesung durch eine weitere Person. Auch fachlich weniger versierte Leser können gut erkennen, wenn Formulierungen schwer verständlich sind oder Gedankensprünge im Text auftreten.

Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die Dokumentation insgesamt sachlich und technisch formuliert ist, die gewählte Zeitform eingehalten wird und die Ich-Form nur dort verwendet wird, wo sie tatsächlich sinnvoll ist.

Vor der Abgabe sollte kontrolliert werden, ob alle verwendeten KI-Hilfsmittel vollständig offengelegt wurden. Dies gilt nicht nur für Textunterstützung, sondern beispielsweise auch für KI-generierte Bilder oder andere erzeugte Inhalte.

Ebenso sollten andere verwendete Quellen und Hilfsmittel vollständig angegeben sein. Dabei bleibt der Prüfungsteilnehmer für sämtliche übernommenen Aussagen verantwortlich und muss deren fachliche Richtigkeit selbst geprüft haben.

Die endgültige Dokumentation muss die tatsächlich durchgeführte eigene Projektarbeit wiedergeben. Nicht durchgeführte Tätigkeiten, erfundene Messwerte oder nachträglich erzeugte Projektergebnisse dürfen auch mit Hilfe von KI nicht ergänzt werden.

Entscheidend ist nicht nur die bearbeitbare Ausgangsdatei, sondern das tatsächlich abgegebene PDF-Dokument. Deshalb muss die endgültige PDF-Datei nach dem Export vollständig geöffnet und Seite für Seite kontrolliert werden.

Dabei sollte besonders auf verrutschte Seitenumbrüche, abgeschnittene Bilder oder Logos, fehlerhafte Tabellen, falsche Seitenzahlen, ungewöhnliche Schriftarten und leere beziehungsweise versehentlich zusätzlich erzeugte Seiten geachtet werden.

Zusätzlich sollte geprüft werden, ob alle Anlagen enthalten sind und die „Bestätigung über die durchgeführte betriebliche Projektarbeit“ tatsächlich als letzte Seite des Dokumentes eingefügt wurde.

Auch wenn die Dokumentation elektronisch eingereicht wird, sollte bedacht werden, dass sie von Prüfern ausgedruckt werden kann. Die endgültige PDF-Datei sollte deshalb nicht nur am Bildschirm, sondern auch in einer für den Ausdruck geeigneten Darstellung gut lesbar sein.

Vor dem Versand muss kontrolliert werden, ob die PDF-Datei entsprechend der vorgegebenen Benennung gespeichert wurde. Für unseren Prüfungsausschuss beginnt der Dateiname mit ITSE_BW und enthält außerdem die AP2-Prüflingsnummer sowie den Namen.

Es sollte ausschließlich die endgültige vollständige PDF-Datei versendet werden. Mehrere Einzeldateien für Hauptteil, Anhang oder Bestätigung sind zu vermeiden.

Die Empfängeradresse der IHK muss sorgfältig geprüft werden. Für unsere Teilnehmer ist die Abgabe-E-Mail zusätzlich per CC an mich zu senden.

Die Abgabe sollte nicht bis zur letzten Minute hinausgezögert werden. Technische Probleme beim Versand, eine fehlerhafte Datei oder eine kurzfristig bemerkte fehlende Seite lassen sich deutlich besser beheben, wenn noch ausreichend Zeit bis zum Fristende vorhanden ist.